Einheitsgemeinde nähert sich mit großen Schritten

Rat der Bergstadt stimmt Gebietsänderungsvertrag zu

Von Maximilian Strache,
Bad Grund

Mit großen Schritten nähert sich die Samtgemeinde Bad Grund ihrem Ende. Am Montag stimmte der Rat der Bergstadt als erster der fünf Räte über den Gebietsänderungsvertrag ab, der den Übergang der Samtgemeinde in eine Einheitsgemeinde regelt. Bei der Abstimmung gab es nur eine Enthaltung. Sofern die Räte der vier verbliebenen Gemeinden dem Vertragswerk in ihren Sitzungen zustimmen wird die endgültige Unterzeichnung in der nächsten Woche im Rahmen der Samtgemeinderats-Sitzung erfolgen.
Die Bildung der Einheitsgemeinde wird dann auf Grundlage eines Gesetzes zur Gebietsänderung, das der Niedersächische Landtag in der Sitzungsperiode zwischen der Sommerpause und dem Beginn der Herbstferien zu beschließen hat, zum 1. März 2013 erfolgen. Zu diesem Zeitpunkt muss die bisherige Samtgemeinde aufgelöst sein. Die Neuwahlen der Ortsräte werden parallel zu den Niedersächsischen Landtagswahlen am 20. Januar 2013 durchgeführt.
Der Entwurf des Gebietsänderungsvertrages regelt unter anderem die Rolle der Mitgliedsgemeinden und der Ortsräte. Die ehemaligen Gemeinden Bad Grund, Badenhausen, Eisdorf, der Flecken Gittelde, Windhausen und der Ortsteil Willensen werden in der künftigen Einheitsgemeinde als Ortschaften geführt. In allen Ortschaften, mit Ausnahme von Willensen werden Ortsräte gewählt. In Willensen wird ein so genannter Ortsvorsteher bestellt.
Peter Schwinger, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Rat der Bergstadt, machte im Namen seiner Fraktion deutlich, dass die Zahl der Ortsratsmitglieder in den einzelnen Ortschaften zu groß sei. In Bad Grund sollen künftig neun Mitglieder dem Ortsrat angehören, in Gittelde, Eisdorf und Badenhausen jeweils sieben Mitglieder. Im Windhäuser Rat sollen fünf Mitglieder Platz nehmen. Nach Ansicht der CDU-Fraktion würden jedoch fünf Ratsmitglieder pro Ortschaft vollkommen ausreichen, wie es vom Arbeitskreis Zukunft eingangs empfohlen wurde, da Kosten eingespart werden müssten und die Aufgaben der Räte inzwischen sehr begrenzt seien. Von Seiten der SPD-Fraktion gab es keine weiteren Einwände zu dem Vertragswerk.
Ferner werden in dem Gebietsänderungsvertrag der Name der neu gebildeten Einheitsgemeinde (Anm. d. Red.: „Gemeinde Bad Grund“), der Umgang mit öffentlichen Einrichtungen und die Investitionsplanung geregelt.
Stadtdirektor Harald Dietzmann bezeichnete den Gebietsänderungsvertrag als wichtiges Zeichen des Vertrauens. Weiter führte er aus, dass der Vertrag auf Grundlage des Gebietsänderungsvertrages der SG Beverstedt fußt. Im vergangenen Jahr war eine Abordnung der Samtgemeinde nach Beverstedt gereist um sich mit den dort zuständigen Amtsträgern über die Erfahrungen bei der Umwandlung in eine Einheitsgemeinde auszutauschen.
Im weiteren Verlauf der Ratssitzung wurde noch über die Hauptsatzung auf Grundlage des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes abgestimmt. Das Votum erfolgte einstimmig.
Auch der Verkauf der Gesellschaftsanteile an der WoBau für den Landkreis Goslar wurde vom Rat verabschiedet. Gegenwärtig hält die Bergstadt 2,48 Prozent. Dieser Beschluss wurde gefasst, da der urpsürngliche Grund für die Beteiligung an der Wohnungsbaugesellschaft nicht mehr gegeben sei. In früheren Zeiten diente diese Beteiligung der Förderung und dem Bestand von sozialem Wohnungsbau. In der Zwischenzeit hat sich die Situation aber stark verändert; die WoBau Bad Gandersheim hat sich nahezu vollständig aus der Bergstadt zurückgezogen.

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