Rhüdener (51) belästigt die eigene Mutter sexuell

Schöffengericht Goslar verurteilt den Angeklagten zu einer 18-monatigen Haftstrafe auf Bewährung

Goslar / Rhüden (mn). Allein bei dem Gedanken an den Tatvorwurf, dem sich ein 51-jähriger Rhüdener in der vergangenen Woche vor dem Schöffengericht Goslar stellen musste, läuft es einem kalt den Rücken runter. Der arbeitslose Mann war wegen des Versuchs, seine 72-jährige Mutter zu vergewaltigen, angeklagt. Der Rhüdener wurde vom Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Ralf-Peter Jordan zu einer anderthalbjährigen Haftstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Bewährungsauflage muss der 51-Jährige 1.000 Euro in monatlichen à 25 Euro an seine Mutter zahlen.
Die Tat ereignete sich am 17. August vergangenen Jahres in der Wohnung der Mutter im Stadtteil Jürgenohl. Die Schilderung des Tathergangs führte bei fast allen Anwesenden zu fassungsloser Erschütterung. Die 72-Jährige trat als Nebenklägerin in dem Verfahren auf und schilderte den Tathergang. Sie erzählte, dass ihr Sohn sie am frühen Nachmittag des besagten Tages in ihrer Wohnung besucht habe. Da ihr Sprössling eine starke Alkoholfahne hatte, schickte sie ihn aber umgehend wieder weg.
Nur kurze Zeit später, die Rentnerin saß auf dem Sofa und verfolgte eine Kochshow im Fernsehen, tauchte ihr Sohn wieder auf und stürzte sich auf sie. Dabei ging er sehr grob vor und drückte seine Hand fest auf Nase und Mund. Zugleich machte er sich an ihrer Hose zu schaffen und versuchte diese runterzuziehen. Dabei, so die Aussage der Rentnerin, habe er seine Hand bereis auf ihrem Gesäß gehabt. Nach einigen erfolglosen Versuchen gelang es ihr schließlich ihren aufdringlichen Sohn wegzuschubsen und um Hilfe zu schreien. Zu diesem Zeitpunkt soll der Sohn seinen Hosenstall geschlossen haben.
Eine Nachbarin nahm die lauten Hilferufe wahr und alarmierte sofort die Polizei. Als die Beamten in der Wohnung eintrafen, hatte der Angeklagte diese bereits verlassen und befand sich auf der Flucht. Die Polizei leitete sofort eine Fahndung ein und stellte den Mann wenig später am Goslarer Bahnhof. Die Polizei machte einen Alkoholtest, der 1,05 Promille anzeigte.
Die Rentnerin, so schilderte es ein Polizist, der als Zeuge vor Gericht aussagte, erzählte erst den Ärzten, dass ihr Sohn versucht habe sie zu vergewaltigen.
Der Angeklagte selbst machte keine Aussagen zum Tathergang. Er beschränkte sich einzig auf Angaben zu seiner Person und saß die gesamte Verhandlung über mit gesenktem Kopf neben seinem Verteidiger.
Eine Rechtsmedizinerin aus Hannover, die als Sachverständige vor Gericht auftrat, erklärte, dass die Gewalteinwirkung des 51-Jährigen auf seine 72-jährige Mutter lebensbedrohlich gewesen sei. Die Rentnerin hat mit den Auswirkungen von Vorerkrankungen zu kämpfen. Der Vertreter der Nebenklage beschrieb die Auswirkungen der Tat auf seine Mandantin als schwerwiegend. Sie habe einen psychologischen Schaden davongetragen und traue sich kaum noch vor die Tür.
Der Anwalt des Rhüdeners räumte vor Gericht ein, dass die Verweigerung der Aussage seines Mandanten durchaus schwierig sei. Den Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung wollte er indes nicht anerkennen. Und auch der angebliche Griff an das Gesäß könne nicht bewiesen werden. Dabei könne es sich auch um eine Behauptung handeln.
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