Leserbrief: „Man sollte meinen, da steht ein Lottogewinn zur Verfügung!“

Zum Beitrag „Für Bürgerpolitik mit Augenmaß und Sachverstand“ („Beobachter“ vom 20. August) schreibt Peter Warnecke, Hahausen:

Es ist schön zu lesen, dass sich auch die WGH Sorgen um die Zukunft von Hahausen macht. Die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde Hahausen ist gering; insofern sind die Begehrlichkeiten einer Eingliederung von Hahausen zu den umliegenden Städten verständlich. Für eine Fusion oder Eingliederung bieten sich aber nicht nur Baddeckenstedt oder Seesen an. Für eine Auflösung der SG Lutter beziehungsweise für den Austritt einer Mitgliedsgemeinde wird eine Änderung der Hauptsatzung der SG Lutter sowie eine Mehrheitsbeschluss des Rates beziehungsweise der Räte unter Mitwirkung der kommunalen Aufsichtsbehörde erforderlich. Dieses regelt der § 77 der Niedersächsischen Gemeindeordnung.
Gründe des öffentlichen Wohls dürfen dieser Änderung nicht entgegenstehen. Auch in der Stadt Seesen sinkt die Anzahl der Einwohner wie bei uns, und somit steigt die Pro-Kopf-Verschuldung.
Die magische Zahl einer selbstständigen Gemeinde mit 20.001 ist bald erreicht beziehungsweise unterschritten; somit kann das Land diesen Status der Stadt Seesen aberkennen.
Der Wunschkatalog der WGH verwundert doch ein wenig. Man sollte meinen, da steht ein Lottogewinn zur Verfügung! Der Erhalt des Kindergartens und die Unterstützung der hiesigen Feuerwehr sowie andere Baumaßnahmen werden ausschließlich durch die zukünftige Entwicklung der Einwohnerzahlen und damit verbunden durch die Steuerkraft Hahausens bestimmt.
Nach Auskunft der SG-Verwaltung, ist die Einwohnerzahl schon unter 900 gesunken. Eigentlich sollte H. Ohlendorf wissen, der nur alleine in der WGH über eine langjährige Ratszugehörigkeit und Mitgliedschaft in der CDU verfügt, dass die Finanzen begrenzt sind und gezielt eingesetzt werden müssen. Auch ein Umkrempeln der Haushaltspläne sowie die rund 20.000 Euro mehr an Gewerbesteuereinkommen durch die Biogasanlage sind bei den Kosten für Straßen – und Bürsteigsanierungen nur der berühmte Tropfen auf den heißen Stein. Eine entsprechende Straßenausbausatzung wurde in der Vergangenheit weder von den SPD- noch den CDU-Ratsherrn beschlossen. Der Bürger wird bei den knappen Finanzen eh zur Kasse gebeten. Auch die WGH sollte die Bürger über mögliche Belastungen bei Fusionen und Baumaßnahmen aufklären und nicht sagen: Mal sehen „Was geht heute“ (WGH). Ich möchte auch nicht nach Baddeckenstedt und schlage als SPD-Kandidat im Falle einer Auflösung der SG Lutter eine Bürgerbeteiligung nach § 18 (4) NGO vor. Der Bürger sollte sich für das Original und nicht für das Plagiat entscheiden.
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