Langelsheimer Epileptiker gefährdet Straßenverkehr

52-Jähriger hält trotz Anzeichen eines Anfalls nicht an / Kollision mit Baum / Verzicht auf Führerscheinrückgabe

Seesen (AK). Ein 52-Jähriger musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Seesen wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten. Der unter Epilepsie leidende Langelsheimer befuhr am 12. März mit seinem VW Golf die Straße von Wolfshagen Richtung Langelsheim. Obwohl er ein starkes Magendrücken verpürte und wusste, dass dies eine Vorwarnung für einen Anfall sein könnte, entschied er sich dagegen, den an der Fahrbahn liegenden Parkplatz anzusteuern. Kurz darauf bemerkte eine Frau im Pkw hinter ihm, dass der Fahrer anfing, in steigendem Tempo extreme Schlangenlinien zu fahren. Dabei geriet er mehrmals auf die Spur des Gegenverkehrs, sodass ihm zwei entgegenkommende Fahrzeuge ausweichen mussten. Danach wurde der Angeklagte nach eigenen Angaben ohnmächtig und prallte auf der rechten Seite gegen einen Baum.
Die unkontrollierte Fahrweise sei durch eine beschlagene Windschutzscheibe gekommen, die er bestrebt war, sauber zu wischen, versuchte sich der Beschuldigte zu verteidigen. Sowohl der Polizeibeamte, der den Unfallbericht aufgenommen hatte, als auch die Zeugin, die am Unfalltag hinter ihm gefahren war, konnten diese Aussage jedoch nicht bestätigen. Auch die Ohnmacht bemühte sich der Epilepsiekranke zu verharmlosen. Er habe morgens einfach zu wenig getrunken, das versuche er jetzt in den Griff zu bekommen. Es sei kein Anfall gewesen und die Magenbeschwerden hätten auch nichts damit zu tun gehabt.
Dieser Angabe steht jedoch die Erläuterung des Hausarztes entgegen. Vom Angeklagten von seiner Verschwiegenheitspflicht entbunden, schilderte dieser, dass vergangene epileptische Anfälle auf eben solche Bauchschmerzen zurückzuführen gewesen seien. Der Rechtsmediziner Prof. Dr. Grellner, Direktor der pathologischen und rechtsmedizinischen Abteilung an der Universitätsmedizin Göttingen, kam zu dem Schluss, dass man nicht mit hundertprozentiger Sicherheit sagen könne, dass ein Anfall vorläge, da es unmöglich sei, einen solchen im Nachhinein nachzuweisen. Es sei aber anhand der Darlegung des Hausarztes bezüglich der Symptome die plausibelste Erklärung, da Ursachen wie Trunkenheit oder anderweitige Erkrankungen auszuschließen seien. Auch die Bewusstseinsstörung sowie die Erinnerungslücke und die nur eingeschränkt mögliche Beschreibung des Unfalls seien typische Merkmale eines epileptischen Anfalls.
Da es in der Vergangenheit schon öfter zu Verkehrsunfällen aufgrund der Erkrankung des Angeklagten kam, teilte Richter Frank Rüger die Sorge der Staatsanwaltschaft, dass bei einem erneuten Unfall vielleicht nicht nur ein Baum, sondern ein Mensch zu Schaden oder sogar zu Tode kommen könne. Eine Verfahrenseinstellung sei möglich, sollte sich auf einen Verzicht des Führerscheins auf Lebenszeit geeinigt werden. Der 52-Jährige besprach sich kurz mit seinem Anwalt und erklärte sich danach bereit, seinen eingezogenen Führerschein nicht zurückzufordern, auf einen Neuerteilungsanspruch zu verzichten und somit in Zukunft kein Kraftfahrzeug mehr führen zu dürfen.
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