Stadt Seesen bietet den Bürgern Möglichkeit zum Einwand

Unter www.seesen.de kann Formular heruntergeladen werden

Die transpower stromübertragungs GmbH mit Sitz in Bayreuth plant wie bekannt die Errichtung einer 380 kV-Höchstspannungsverbindung zwischen dem Umspannwerk Wahle in Niedersachsen und dem Umspannwerk Mecklar in Hessen. Wegen seiner Raumbedeutsamkeit und der möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt wird für das Vorhaben jeweils für den Abschnitt im Land Niedersachsen und im Land Hessen derzeit ein Raumordnungsverfahren durchgeführt.
Das Niedersächsische Minis­terium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, Regierungsvertretung Braunschweig, hat für das Vorhaben das Raumordnungsverfahren für den niedersächsischen Abschnitt eingeleitet.
Das Raumordnungsverfahren dient dazu, eine aus raumordnerischer Sicht geeignete Trasse für die 380 kV-Höchstspannungsverbindung zu finden.
Damit werden in einem frühzeitigen Planungsstadium alternative Trassen, ihre Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung und ihre überörtlichen Auswirkungen auf verschiedenste Schutzgüter unter Beteiligung einer Vielzahl Betroffener geprüft. So wird die Grundlage für das anschließende Planfeststellungsverfahren geschaffen, in dem eine konkretisiert durchgeplante Leitung rechtsverbindlich festgelegt wird.
Die Verfahrensunterlagen liegen in der Zeit vom 14. Juni bis einschließlich 26. Juli bei der Stadt Seesen, Marktstraße 1, während der Sprechzeiten montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr, montags von 13.30 bis 15 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 18 Uhr, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Fachbereichsleiter Alexander Nickel: „Wir bitten den Bürgern unsere Untersützung an und helfen gern weiter!“
Die Unterlagen können bei der Stadt Seesen während der Dienststunden auch außerhalb der festgesetzten Sprechzeiten eingesehen werden. Außerhalb der Sprechzeiten ist der Zugang zum Rathaus über die Information gewährleistet. Bürgerinnen und Bürger können sich bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis ein­schließ­­lich zum 9. August, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Seesen, Marktstraße 1, 38723 Seesen, zu dem Vorhaben äußern.
Hierfür kann der Mustervordruck im Internet verwenden werden. Die vollständigen Verfahrensunterlagen sind zudem im Internet unter der Adresse www.rov-wahle-mecklar-online.de abrufbar. Dort besteht auch die Gelegenheit zur Abgabe einer elektronischen Stellung­nahme bis zum 27. August.
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