Stärkung der Ortsräte durch Gesetzgeber begrüßt

CDU-Bürgermeisterkandidat Erik Homann erfreut über die Änderungen im Kommunalverfassungsgesetz

Seesen (bo). Durch die von 1971 bis 1974 durchgeführte Gemeindereform hat sich die Anzahl der selbständigen Verwaltungseinheiten in Niedersachsen von ehemals über 4000 auf 415 reduziert. In dem Zuge wurden auch die selb­ständigen Gemeinden Bilderlahe, Engelade, Herrhausen, Ildehausen, Kirchberg, Münchehof, Bornhausen, Groß Rhüden, Klein Rhüden und Mechtshausen in die Stadt Seesen eingemeindet.
Aus betriebswirtschaftlicher und verwaltungstechnischer Sicht war das sicherlich ein richtiger Schritt. Das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger veränderte sich vielerorts jedoch nicht so schnell wie die Gemeindegrenzen. So würde sich vermutlich auch heute noch – immerhin 37 Jahre nach der Gemeindereform – kein Rhüdener als Seesener bezeichnen.
Dem Gesetzgeber der damaligen Gemeindereform war die Gefühlslage der betroffenen Bürgerinnen und Bürger nicht verborgen geblieben. Er betrachtete das Ortschaftsrecht der Niedersächsischen Gemeindeordnung (also die Ortsräte) als geeignetes Instrument, um einerseits über den Verlust der gemeindlichen Selbständigkeit hinwegzuhelfen, und andererseits die Integration der eingemeindeten Stadtteile zu beschleunigen.
Heute weiß man, dass dieses Ziel mehr schlecht als recht erreicht wurde. Die Ortsräte haben in einem ohnehin schon sehr eng umrissenen Zuständigkeitsbereich lediglich Mitwirkungsrechte. Entscheiden können sie nicht. Jedes Ortsratsmitglied kennt daher vermutlich das frustrierende Gefühl der Machtlosigkeit gegenüber dem Bürgermeister, Verwaltungsausschuss oder Rat.
Bürgermeisterkandidat Erik Homann hat sich intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt: „Wir dürfen uns nicht wundern, wenn unter diesen Voraussetzungen kaum noch jemand bereit ist, bei der Kommunalwahl für den Ortsrat zu kandidieren. Ich begrüße es daher ausdrücklich, dass der Niedersächsische Gesetzgeber mit dem am 1. November 2011 in Kraft tretenden Kommunalverfassungsgesetz die Bedeutung der Ortsräte gestärkt hat.“
Zukünftig können diese zum Beispiel nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz über Unterhaltung, Ausstattung und Benutzung der im Stadtteil gelegenen Schulen und Dorfgemeinschaftshäuser entscheiden. Die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtteil liegt ebenso in der Entscheidungskompetenz des Ortsrates.“
Bemerkenswert ist auch, dass der Ortsrat darüber bestimmen darf, in welcher Reihenfolge zukünftig innerörtliche Straßen, Wege und Plätze ausgebaut, umgebaut oder instandgesetzt werden.
In diesen und vielen anderen Aufgabenbereichen haben die Ortsräte also nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz erhebliche Entscheidungskompetenzen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel sind dem Ortsrat zur Verfügung zu stellen. Natürlich nur im Rahmen der beschlossenen Haushaltssatzung. Über die Verteilung der eingestellten Mittel entscheidet aber dann der Ortsrat allein.
Dem Gesetzgeber ist es somit gelungen, die Bedeutung der Ortsräte zu erhöhen. Hoffentlich wird es damit auch wieder attraktiver, bei den Kommunalwahlen für die Ortsräte zu kandidieren.
Homann abschließend: „Meinen Beitrag zur Attraktivitätssteigerung der Ortsratsarbeit, zum Beispiel durch persönliche Anwesenheit bei ausgewählten Ortsratssitzungen, werde ich gerne leisten.“
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