Eigenbetrieb will Unimog leasen

Kämmerer und Betriebsleiter informierten Betriebsausschuss über mögliche Varianten bei Neuanschaffung

Der Bauhof benötigt für den Winterdienst und auch für Sommermonate einen Großgeräteträger. Kleinere Fahrzeuge sollen sukzessive ausgetauscht werden.

Windhausen. Zur Sicherstellung des Winterdienstes und zur größtmöglichen Auslastung im Sommerbetrieb plant der Eigenbetrieb der Gemeinde Bad Grund die Anschaffung eines sogenannten Großgeräteträgers durch Abschluss eines entsprechenden Leasingvertrages. Über die Einzelheiten informierte sich am Montag der Betriebsausschuss in einer Sitzung im Rathaus in Windhausen.

Die Arbeiten wurden in den vergangenen Jahren durch einen Drittanbieter übernommen, welcher ab diesem Winter nicht mehr zur Verfügung stehe, wie Betriebsleiter Uwe Schiller berichtete. Andere Dienstleister habe man in dem benötigten Ausmaß nicht finden können, weswegen der Eigenbetrieb über den Kauf oder das Leasing eines geeigneten Fahrzeuges nachgedacht habe. Bei der Auswahl der verschiedenen Typen sei vor allem die Zuladung zu der Nutzlast ausschlaggebend gewesen, da man zum Beispiel für die Friedhöfe einen Absatzcontainer benötige. Schlussendlich habe man sich für das Unimog Sondermodell U 323 entschiedenen. „Der ist handlich, übersichtlich und konzentriert sich bei seiner Technik auf das Wesentliche“, so Schiller, „man kann da von einem modernen Arbeitsplatz sprechen“.

„Das Leasing ist unterm Strich in diesem Fall das wirtschaftlich bessere Angebot“, wie Kämmerer Volker Höfert ergänzte und eine Vergleichsrechnung den Ausschussmitgliedern präsentierte. Der Netto-Kaufpreis beträgt 152.000 Euro. Bei einer geplanten Nutzungsdauer von sechs Jahren, einer gesetzlichen Abschreibung von neun Jahren und einem Zinssatz für Darlehen von drei Prozent, ergibt sich auf sechs Jahre eine aufzubringende Summe von 162.800 Euro.

Beim Leasing sind dies zwar rund 10.000 Euro mehr, nach dieser Zeit zwischen fünf und sechs Jahren würden jedoch auch meistens die Reparaturen beginnen, ergänzte Schiller, beim Leasing brauche man jedoch das Fahrzeug dann nicht übernehmen nach Ablauf des Vertrages. Da stelle sich auch die Frage, ob man, wenn das Fahrzeug Eigentum wäre, den Mindestverkaufspreis in Höhe von 60.000 Euro überhaupt noch erziele. „Das Fahrzeug ist dann stark beansprucht worden, ich denke nicht, dass man den Preis dann noch bekommt“.

Zudem müsse dabei beachtete werden, dass bei möglichen Kaufabsichten das dafür benötigte Kapital in 2019 nicht im Haushalt veranschlagt sei und erst im kommenden Jahr eingestellt werden könnte. Das bedeute, dass man für die letzten fünf Monate dieses Jahres ein Fahrzeug mieten müsse, was noch zusätzlich zum Kauf zu Buche schlage. Für fünf Monate könnten da schnell Mietkosten in Höhe von 20.000 Euro zusammenkommen, so Höfert.

Ganz anders präsentiere sich das Zahlenwerk bei den zusätzlich benötigten Multicars, die sukzessive ausgetauscht werden sollen. Hier sei der Ankauf deutlich günstiger als das Leasing. Doch dieser Austausch beginne erst nach und nach ab dem kommenden Jahr. Außerdem benötige der Eigenbetrieb auch einen neuen Radlader. Die Kosten für einen neuen Radlader liegen zwischen 50.000 und 70.000 Euro. Der alte Radlader soll gegen Meistgebot verkauft und ein neuer im Rahmen der zur Verfügung stehen Haushaltsmittel in Gesamthöhe von 90.000 Euro gekauft werden. Mit „neu“ könne in diesem Fall auch ein gut erhaltener Gebrauchter gemeint sein, betonte Höfert.hn