Erweiterung des HEZ weiter aktuell

Das Höhlenerlebniszentrum mit Iberger Tropfsteinhöhle soll erweitert werden.

Bad Grund. Auch wenn lange nichts mehr zu hören war in Sachen der geplanten Erweiterung des HöhlenErlebnisZentrums (HEZ) oberhalb von Bad Grund, wird das Projekt weiter vorangetrieben. Das bestätigte der Pressesprecher des Landkreises Göttingen, Ulrich Lottmann, auf „Beobachter“-Nachfrage. Die bisherigen Vorschläge hätten noch nicht den finanziellen Vorgaben entsprochen, weshalb die Planungen derzeit aktualisiert würden. Ziel sei es, diese Vorplanungen bis Mitte des Jahres abzuschließen, um auf dieser Grundlage Förderanträge stellen zu können. Nach einer Zusage der Förderung können die konkreten Planungsleistungen dann ausgeschrieben werden. Zu konkreten Angaben, wie Umfang, Zeitplan oder Umsetzung der Erweiterungsmaßnahmen, konnte der Pressesprecher derzeit keine Angaben machen.

Hintergrund der geplanten Erweiterung ist, dass sich in den vergangenen Jahren ein Anpassungsbedarf hinsichtlich der musealen Angebote, der Infrastruktur und der Büro-, Arbeits- und Lagerflächen ergeben hat. In einer Vorstudie aus dem Jahr 2015 wurden bereits erste Lösungsansätze aufgezeigt. Nach derzeitigem Kenntnisstand könnten für die Erweiterungen für das HEZ bei mindestens zwei Zuwendungsgebern, die NBank und das Land Niedersachsen, Fördermittel von bis zu 95 Prozent der Gesamtkosten eingeworben werden. Dafür müssen entsprechende Antragsunterlagen, zu denen auch eine Vor- und Entwurfsplanung des Erweiterungsbaus gehört, mit einzureichen. Darüber hinaus bedarf es verschiedener bauordnungsrechtlicher Vorabstimmungen bezüglich des Bebauungsplans. Bereits im Juni des vergangenen Jahres stimmte der Kreistag Göttingen dafür, die für die Planungskosten veranschlagten Mittel in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung zu stellen.

Eine Erweiterung des, bei Touristen sehr beliebten, HöhlenErlebnisZentrums kann der Bergstadt Bad Grund nur zugute kommen. Eigentümer und Betreiber des HEZ ist der Landkreis Göttingen, der insbesondere mehr Raum für Sonderausstellungen, Flächen für museumspädagogische Angebote und Räumlichkeiten für Vortragsveranstaltungen und Seminare plant. Besonders die der Liechtensteinhöhle gewidmete Ausstellungsfläche bietet keine Möglichkeit, neue Erkenntnisse und Exponate zu präsentieren. Auch die Größe des Museumsshops ist unzureichend.

Im Juli des vergangenen Jahres hat auf Verwaltungsebene ein fachliches Vorabstimmungsgespräch mit den Fachstellen des Landkreises Städtebau, Naturschutz und Wasserrecht sowie mit den Niedersächsischen Landesforsten, der Gemeinde Bad Grund und des vom Landkreis beauftragten Bebauungsplaners stattgefunden.

Das Plangebiet umfasst eine Größe von etwa 10.000 Quadratmetern, innerhalb dessen schon in der rechtsgültigen Fassung des Bebauungsplanes wie auch in der angestrebten ersten Änderung große Teile als Flächen für Wald festgesetzt sind oder werden. Besondere Schutzgebiete sollen durch die erste Änderung nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt werden.

Die Belange, die sich aus der Lage des Plangebietes innerhalb des Landschaftsschutzgebietes Harz, an das FFH-Gebiet Iberg (nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen) angrenzend oder innerhalb des Wasserschutzgebietes Magdeburger Stollen Zone II herleiten ließen, sollen bereits mit der Aufstellung des ursprünglichen Bebauungsplanes in seiner geltenden Fassung beachtet und abgewogen worden sein. Aufgrund des geplanten Rückbaus des Nebengebäudes soll auch keine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ausgelöst werden.hn