Förderung Dorferneuerung verlängert

Hauseigentümer können noch bis 2020 Mittel aus Dorferneuerung erhalten / Stichtag ist der 15. September

Das im Jahr 1912 gebaute Haus von Hans Schwarze in Teichhütte erstrahlt seit zwei Jahren in neuen Farben dank Förderung durch die Dorferneuerung.

Eisdorf/Willensen/Teichhütte. Der durch die Vorfahren geschaffene Charakter eines Dorfes ist erhaltenswürdig, muss aber auch gesichert und gepflegt werden. Der Erhalt des dörflichen Charakters und der regionalen oder lokalen Besonderheiten hat eine große Bedeutung für die Dorferneuerung. Diese vom Land Niedersachsen geförderte Maßnahme ist nun verlängert worden. Hausbesitzer in Eisdorf, Willensen und Teichhütte können noch bis 2020 Mittel für Arbeiten an ihren Gebäuden erhalten. Dazu gehören unter anderem Renovierungen, Instandsetzungen, Sanierungen etwa an Dach, Fassade oder Fenstern oder im Hausumfeld.

Da diese Maßnahmen dazu beitragen, das Dorf in seiner schönen Gestaltung zu erhalten, fördert das Land die Arbeiten im Rahmen der Dorferneuerung. Die Förderperiode wurde auf Antrag der Gemeinde Bad Grund bis zum Jahr 2020 verlängert. Innerhalb dieses Förderzeitraums besteht die Möglichkeit auf Förderung gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten Entwicklung des Landes für private Baumaßnahmen.

Gefördert werden können nur Maßnahmen, die rechtzeitig beantragt werden, mit denen noch nicht begonnen wurde und für die noch keine Aufträge oder Bestellungen erteilt sind. Andernfalls wird vom Amt für Landesentwicklung keine Förderung erteilt. In der aktuellen Fördermaßnahme sind die die Dörfer Willensen, Teichhütte und Eisdorf enthalten, Förderanträge sind an das Amt für regionale Landesentwicklung zu stellen.

Für Eigentümer, deren Häuser bis etwa 1955 gebaut wurden, werden zur Dorfentwicklung kostenlose Informations- und Beratungsgespräche für Bauvorhaben wie Gebäude -/Freiraummaßnahmen und entsprechende Gestaltungen gemäß dem Dorferneuerungsplan, Umbau-, Um-/Nachnutzungsvorhaben oder gezielte Abbruchvorhaben für Folgemaßnahmen, Schaffung von ländlichen Dienstleistungseinrichtungen, Sanierungsmaßnahmen landwirtschaftlich genutzter Gebäude und Hofflächen, Umnutzungsvorhaben von Gebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe, Anpassung von Gebäuden einschließlich Hofräumen und Nebengebäuden land- und forstwirtschaftlicher Betriebe an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens an die Hand gegeben.

Der erste Schritt sollte jedoch der Weg zur Gemeinde Bad Grund in das Rathaus in Windhausen sein, so Bauamtsleiter Fred Langner, der die Wichtigkeit der Dorfentwicklung betont. „Sie ist wichtig im Interesse unseres Ortsbildes, aber auch im Interesse der eigenen Bausubstanz“. Je nach Lage des Einzelfalles könnten bis zu 25 Prozent an Fördermitteln auf die von der Förderstelle als förderfähig anerkannten Bruttokosten in Anspruch genommen werden.

Projekte mit einem Zuwendungsbedarf von weniger als 2.500 Euro werden allerdings nicht gefördert. Der nächste Schritt ist dann das Beratungsgespräch mit den ausführenden Planungsbüros, das erste Gespräch ist kostenlos und nicht verpflichtend. In den Beratungsgesprächen erhalten die Hauseigentümer Informationen zum Antragsverfahren, zu den Fördermöglichkeiten und Förderbedingungen für ihr Projekt. Für die Ortsteile Willensen und Teichhütte ist die Planungsgruppe Puche Stadtplanung Umweltplanung Consulting GmbH (Häuserstraße 1, 37154 Northeim, Telefon: 05551/58905-12, dirk.puche@pg-puche.de) und für Eisdorf das Planungsbüro Oeco Plan GmbH (Reintalstraße 6, 37130 Gleichen, Telefon: 05592/927793, E-Mail: oecoplan@aol.com) zuständig. Sollte nach der Beratung ein Förderantrag gestellt werden, ist dieser über die Gemeinde Bad Grund beim Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig einzureichen. Der jährliche Antragsstichtag ist der 15. September. Wichtig für die Antragsstellung ist auch, mindestens drei Vergleichsangebote von Handwerkern beizufügen. Das Amt für regionale Landesentwicklung in Braunschweig ist zu erreichen über die Geschäftsstelle Göttingen (Danziger Straße 40, 37083 Göttingen, Telefon: 0551/5074-0). Damit die Förderung auch gewährt werden kann, muss der Hauseigentümer allerdings beachten, dass mit sämtlichen Maßnahmen nicht vor Antragstellung und Bewilligung begonnen werden darf und auch noch keine Aufträge oder Bestellungen erteilt werden dürfen.

Antragsvordrucke können über die Homepage des Niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums ausgefüllt und ausgedruckt werden. Dazu über eine Internetsuchmaschine einfach den Suchbegriff Antragsvordrucke ZILE-Förderung eingeben und man findet zu der Internetseite mit weiteren Informationen und den hinterlegten Vordrucken. Die Vordrucke sind aber auch bei der Verwaltung der Gemeinde Bad Grund im Rathaus in Windhausen im Fachbereich 3 (Bau- und Ordnungsverwaltung, Zimmer 104) erhältlich und können während der Öffnungszeiten abgeholt oder über die Telefondurchwahl (05327) 58163 angefordert werden.hn