Gästebeiträge bleiben stabil

Die bisherigen Kurbeiträge bleiben weiterhin bestehen / Eine Veränderung haben die Verantwortlichen im Blick

Im und vor dem Atrium finden über das ganze Jahr verteilt Veranstaltungen für Kurgäste statt. Auch in den kommenden drei Jahren müssen Kurgäste keine höheren Gästebeiträge in der Bergstadt Bad Grund bezahlen.

Bad Grund. Die Gästebeiträge, bisher Kurbeiträge genannt, in der Bergstadt Bad Grund bleiben für den Kalkulationszeitraum 2018 bis 2020 wie sie sind, das hat der Ortsrat während seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Die Höhe des bisherigen Kurbeitrages beruht auf der im September 2016 vom Rat beschlossenen Kalkulation und der Kurbeitragssatzung, der ein dreijähriger Kalkulationszeitraum von Januar 2015 bis Dezember 2017 zugrunde gelegt worden ist. Der Gästebeitrag wird erhoben als Tagesgästebeitrag und als Jahresgästebeitrag.

Der Beitrag rechnet sich nach der Anzahl der Übernachtungen. Der Tagesbeitrag beträgt für Einzelpersonen oder Personen einer Familie nach Vollendung des 18. Lebensjahres 1,80 Euro. Der Jahresbeitrag beträgt für eine Einzelperson je 54 Euro und für das erste Kind einer Familie zwischen sieben und 18 Jahren 22,50 Euro.

Die Dauer des Aufenthalts, nach der der Tagesbeitrag berechnet wird, berechnet sich nach der Anzahl der Übernachtungen. Der Gästebeitrag bietet den Gästen die Möglichkeit zur Benutzungen der Einrichtungen, die dem Tourismus dienen, zur Teilnahme an den zu Zwecken des Tourismus durchgeführten Veranstaltungen. Das bisherige Kurbeitragsaufkommen bis zum Stichtag 31. Juli beläuft sich auf 37.900 Euro. 8.900 Gäste waren bis zu diesem Stichtag in der Bergstadt, und es wurden bis dahin 34.900 Übernachtungen verzeichnet.

Für das jährliche Kurbeitragsaufkommen in den Jahren 2018 bis 2021 wird mit einer Summe von 72.800 Euro gerechnet. Sollte demnächst wie schon im Ostharz vorhanden, die Einführung des HATIX erfolgen, müsse jedoch über eine Erhöhung der Gästebeiträge nachgedacht werden, so Harald Dietzmann, Bürgermeister der Gemeinde Bad Grund. Das HATIX ermöglicht den Urlaubsgästen die kostenfreie Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.hn