Leistungen aus Bildungspaket nur selten in Anspruch genommen

Infoveranstaltung zum Bildungs- und Teilhabegesetz im Jugendcafé Badenhausen

Nur eine kleine Runde Interessierter war in das Jugendcafé in Badenhausen gekommen.

Badenhausen. Leistungen für Bildung und Teilhabe, auch Bildungspaket oder Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) genannt, sind Leistungen, die im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder der Sozialhilfe hilfebedürftigen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zugute kommen sollen. Auf Einladung des SPD-Ortsvereins Bad Grund informierten Cornelia Briebach (Fachbereich Jobcenter vom Landkreis Göttingen) und der Fachbereichsleiter André Oberdieck über diese Zuschüsse, die Kindern und jungen Menschen bis zum Alter von 25 Jahren zustehen. Durch die Leistungen soll das menschenwürdige Existenzminimum gesichert werden. Ob Sportverein, Klassenfahrten oder Verbrauchsmaterial in der Schule, alle Kinder und Jugendlichen sollen daran teilhaben können.

„Wir wollen die Menschen dafür sensibilisieren und informieren, welche Leistungen es gibt“, so Oberdieck. „Leider nehmen die, die sie wirklich benötigen, sie nur selten in Anspruch“. Die Leistungen gebe es bereits seit 2007, doch seit 2010 sei der Regelsatz angehoben. Daraus sei das Bildungspakt entstanden. Die Kehrseite sei jedoch, dass aufgrund der Anzahl vieler Einzelleistungen ein relativ hoher bürokratischer Aufwand entstanden sei, so Oberdieck weiter. Im gewissen Rahmen können auch Kinderzuschlagsempfänger und Wohngeldempfänger Leistungen aus dem Paket erhalten.

Im Bereich des Schulmittag-essens, beziehungsweise auch des Mittagessens in der Kita, habe es eine Neuregelung gegeben. Das Ziel sei, dass kein Kind mittags alleine sei und ein warmes Essen erhalten soll. Hier sei die Regelung der Zuzahlung von einem Euro abgeschafft worden. „Rund 60 Prozent der Familien konnten diesen einen Euro nicht beisteuern“, betonte Oberdieck. Seit August gebe es deswegen diese Zuzahlung nicht mehr. Das Jobcenter übernehme die kompletten Kosten.

An dieser Stelle ergänzte der Schulleiter der Oberschule Badenhausen, Frank Keller, dass er dies kritisch sehe, gerade im Bereich der weiterführenden Schulen. „Das Essen wird bestellt, dann vergessen, und wir müssen es weg werfen“. Mario Teuber berichtete jedoch dazu, dass es für die Wartbergschule in Osterode eine Verbesserung sei. Oft habe die Schule hinter diesem einen Euro herlaufen müssen. Wie Oberdieck erklärte, sei das Schulmittagessen im Hauptantrag im dauerhaften Bezug enthalten. Wohn- und Kinderzuschlagempfänger brauchen nur einen formlosen Antrag zu stellen. In dem Paket sind auch die Kostenübernahmen für Ausflüge und mehrtägige Fahrten enthalten. Seit August wird ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 150 Euro (statt bisher 100 Euro) pro Schuljahr anerkannt, und zwar 100 Euro für das erste Schulhalbjahr statt bisher 70 Euro und 50 Euro für das zweite Schulhalbjahr statt bisher 30 Euro. Schulbücher würden nicht darunter fallen, so Oberdieck. An dieser Stelle ergänzte Keller, dass es hier die Möglichkeit der kostenlosen Ausleihe gebe mit einem entsprechenden Nachweis. „Die finanziellen Grenzen sind entscheidend“, so Oberdieck, „das Bildungs- und Teilhabepaket ist kein Vollkaskosystem“.

Fallen Aufwendungen für Fahrten an, die gesetzlich als „Schülerbeförderung“ definiert sind, und werden diese Aufwendungen nicht anderweitig abgedeckt, werden auch diese übernommen - auch dann, wenn die Schülerfahrkarte zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigt; der bisher in diesen Fällen zu zahlende Eigenanteil entfällt. Zudem gilt als „nächstgelegene Schule des gewählten Bildungsgangs“ nun auch eine Schule mit besonderem Profil (zum Beispiel mit sportlichem oder sprachlichem Profil oder Ganztagsschulen). Unabhängig von einer Versetzungsgefährdung können Schüler unter bestimmten Voraussetzungen auch Lernförderung in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist insbesondere, dass keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Die jeweiligen schulrechtlichen Bestimmungen sind im jeden Einzelfall zu berücksichtigen.

Im Bereich der soziale Teilhabe (Kultur, Sport, Mitmachen) wurde der bisherige Betrag von zehn Euro monatlich auf 15 Euro erhöht. Die Leistung wird nun pauschaliert erbracht. Ausreichend ist insoweit ein Nachweis, aus dem sich die Teilnahme an einer der gesetzlich bestimmten Aktivitäten (zum Beispiel Mitgliedschaft im Sportverein oder Unterricht in einer Musikschule) ergibt. Grundsätzlich sollen aufwendige Anträge wegfallen. Mit Ausnahme der Lernförderung. Dort ist weiterhin ein gesonderter Antrag notwendig. Alle anderen Leistungen des Bildungspakets gelten durch den Haupt- oder Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II als gleichzeitig (stillschweigend) mit beantragt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Leistung auch rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung erbracht werden kann, selbst wenn der Bedarf erst später im Laufe des Bewilligungszeitraums konkretisiert wird.

Inzwischen sei der Landkreis Göttingen dabei, eine Netzwerkstelle zu errichten, auch um Multiplikatoren zu schaffen, die über die Möglichkeiten des Paketes zu informieren. Die Außendienstmitarbeiterin Jasmina Adler besucht zu diesem Zweck Einrichtungen und Schulen. „Die Hemmschwelle bei den Menschen ist immer noch zu hoch“, so Briebach. Ganz bürokratiefrei funktioniere das System leider nicht, aber man sei bemüht, es so bürokratiearm wie möglich zu gestalten. Auch wenn es an dem Abend nur eine kleine Runde Interessierter gewesen sei, würde sich Oberdieck wünschen, dass diese als Multiplikatoren die Informationen weitergeben.hn