Netzwerk wird fortgeschrieben

Der Rat der Gemeinde Bad Grund kam zu seiner letzten Sitzung in diesem Jahr zusammen

Das Defizit der fünf Kindertagesstätten der Gemeinde Bad Grund, hier der Kindergarten Badenhausen, erhöht sich auf rund 840.000 Euro im kommenden Jahr. Ein Grund ist die geplante Ganztagsbetreuung in den Kindergärten Bad Grund und Eisdorf.

Windhausen. Bis auf die Beschlüsse zur Anhebung der Grundsteuern A und B von 380 auf 400 v.H. und zum Haushaltsplan für das kommende Jahr (wir berichteten) waren sich die Mitglieder des Rates der Gemeinde Bad Grund auf der jüngsten Sitzung bei allen anderen Beschlussvorlagen einig. So auch bei der Fortschreibung des Interkommunalen integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzeptes (IEK) des Netzwerkes der Gemeinde Bad Grund und der Stadt Osterode. Bad Grund und Osterode sind im Jahr 2013 in das Städtebauförderungsprogramm „Kleine Städte und Gemeinden“ aufgenommen worden. Übergeordnete Zielsetzung des Programms ist es, Städte und Gemeinden darin zu unterstützen, die zentralörtlichen Versorgungsfunktionen öffentlicher Daseinsvorsorge dauerhaft bedarfsgerecht und auf möglichst hohem Niveau für die Gesamtbevölkerung des Fördergebietes zu gewährleisten.

Verabschiedet wurde auch der Haushalt 2018 der fünf Kindertagesstätten, der mit einem Gesamtdefizit von 839.000 Euro abschließen wird (wir berichteten). Die Kostensteigerung begründet sich durch die Vergrößerung der Zehner-Kleingruppe im Kindergarten Bad Grund und durch die kommende Ganztagsbetreuung in den Kindergärten Eisdorf und Bad Grund für Kinder ab dem 1. Lebensjahr und ab dem 3. Lebensjahr. Die Änderungen lösen bei den Trägern entsprechende Mehrkosten aus. Voraussichtliche Tariferhöhungen sind berücksichtigt sowie auch die Finanzhilfen, die Land als Ausgleich für die Beitragsfreiheit im dritten Kindergartenjahr gewährt. Für Kinder, die mindestens acht Stunden die Kindertagesstätte besuchen, erhöht sich der Betrag pro Platz von 120 auf 160 Euro.

Auch der Jahresabschluss 2016 der Ver- und Entsorgungsbetriebe im Bereich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ging einstimmig durch den Rat. Die Bilanz wird auf der Aktiv- und auf der Haben-Seite mit jeweils 17.529.009,55 Euro festgestellt. Freuen können sich die Einwohner über eine leichte Senkung der Wasserverbrauchsgebühr, die von 1,79 Euro pro Kubikmeter auf 1,72 Euro pro Kubikmeter sinkt. Dafür steigt jedoch leicht die Wassergrundgebühr von 6,28 auf 6,62 Euro je Hauswasserzähler. Die Senkung erfolgt aufbauend auf den Ergebnissen des Jahres 2016 sowie der Kostenentwicklung im Jahr 2017. Durch die Reduzierung werden Mindererträge von rund 24.000 Euro erwartet.

Die Erhöhung der Grundgebühr dagegen führt zu Mehrerträgen von rund 12.100 Euro. Zustimmend zur Kenntnis nahmen die Ratsmitglieder auch die Betriebsabrechnung für das Jahr 2016 im Bereich Schmutz- und Niederschlagsgebühren. Der Überschuss von 24.138,22 Euro bei der Schmutzwassergebühr sowie die Überschüsse von 3.531,62 Euro bei der Niederschlagswasser-Grundgebühr und 8.576,84 Euro bei der Niederschlagswasser-Zusatzgebühr werden auf den Kalkulationszeitraum 2018 vorgetragen. Die derzeit geltenden Gebührensätze für Schmutzwasser- und Niederschlagswasserzusatzgebühr bleiben unverändert. Die Niederschlagswasser-Grundgebühr wird von 11,94 auf 10,45 Euro je angefangenen 50 Quadratmeter reduziert. Die Abwassergebühren für die dezentrale Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben bleiben in 2018 unverändert.

Beschlossen wurde auch aufgrund einer Neukalkulation, dass sich in den Jahren 2018 bis 2020 der Gästebeitrag, bisher Kurbeitrag, nicht erhöhen wird. Einig waren sich die Ratsmitglieder ebenso bei der Nachtragssatzung zur Entschädigung für die ehrenamtlichen Funktionsträger der freiwilligen Feuerwehren. Diese wurden seit dem Jahr 2006 in unveränderter Höhe gezahlt. Die Erhöhung beruht auf einer zeitgemäßen Anpassung und darauf, Anreiz und Wertschätzung für die Übernahme von wichtigen Ehrenämtern darzustellen. Die anfallenden jährlichen Mehrkosten belaufen sich auf 3.000 Euro und sind gedeckt durch erhöhte Gebühren nach der Hilfeleistungssatzung.hn