Planungskosten des HEZ von Oberschule abgezwackt
Bad Grunds Höhlenerlebniszentrum (HEZ) will der Landkreis erweitern / Kreatives Finanzierungsmodell vorgelegt
Bad Grund. Im Französischen gibt es eine Redewendung, die lautet: „Honi soit qui mal y pense“, auf Deutsch: „Beschämt sei, wer schlecht darüber denkt". Dennoch könnte man gut meinen, dass es sich um eine trickreiche Verstrickung handelt, denn schon vor über zwei Wochen stand auf der Vorlage zur Tagesordnung der Kreistagssitzung vom vergangenen Mittwoch der Punkt „Überplanmäßige Auszahlung/ Höhlenerlebnis Bad Grund“.
Seit diesem Zeitpunkt sind nämlich drei Oberschulen im Altkreis Osterode (Hattorf, Bad Sachsa und Badenhausen) im Visier der Kreisverwaltung, die im Zuge ihrer Schulentwicklungsplanung Zusammenlegungen und Schulschließungen geplant hat. Während die Hattorfer inzwischen einen Erfolg verzeichnen können, weil Verhandlungen und Resolutionen die Kreisverwaltung zum Umdenken bewegt haben, und die Hattorfer Oberschule weiterhin selbstständig bleibt, gilt das mittlerweile auch für die Oberschule Badenhausen.
Beschlossene Sache ist jedoch, dass der Kreistag in der vergangenen Woche genau diese außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von insgesamt 180.000 Euro zur Erstellung eines Förderantrages und den dazugehörigen Planungsleistungen für die Erweiterung des Höhlenerlebniszentrums (HEZ) verabschiedet hat. 50.000 Euro kommen dabei aus Mitteln, die aus dem Investitionsprogramm zur energetischen Sanierung der OBS Badenhausen bereitgestellt waren.
Die außerplanmäßige Auszahlung zugunsten des HEZ sei nötig, weil die erste Entwurfsplanung ein Gesamtvolumen in Höhe von sechs Millionen Euro vorsah, das aufgrund der Förderkriterien zu hoch ist. Laut der Richtlinien werden nur Projekte bis zu einer Grenze von Brutto fünf Millionen Euro gefördert. Demzufolge sei eine Antragstellung im vergangenen Jahr nicht möglich gewesen, heißt es in dem Kreistagsbeschluss. Vor dem Hintergrund, der nach wie vor in Aussicht stehenden Fördermittel und der sich ab dem 30. April erneut bietenden Möglichkeiten der Antragsstellung, bedürfe es zeitnah einer grundsätzlichen Überarbeitung der Planungslösung, heißt es in der beschlossenen Drucksache.
Eine Erweiterung ist erforderlich, weil sich aufgrund der Beliebtheit des HEZ in den vergangenen Jahren ein Anpassungsbedarf hinsichtlich der musealen Angebote, der Infrastruktur sowie der Büro-, Arbeits- und Lagerflächen ergeben hat. Nach derzeitigem Kenntnisstand könnten für die Erweiterungen für das HEZ bei mindestens zwei Zuwendungsgebern, die NBank und das Land Niedersachsen, Fördermittel von bis zu 95 Prozent der Gesamtkosten eingeworben werden. Das bestätigte der Pressesprecher des Landkreises, Ulrich Lottmann. Dafür müssen entsprechende Antragsunterlagen, zu denen auch eine Vor- und Entwurfsplanung des Erweiterungsbaus gehört, mit eingereicht werden. Darüber hinaus bedarf es verschiedener bauordnungsrechtlicher Vorabstimmungen bezüglich des Bebauungsplans.
Bereits im Juni des vergangenen Jahres stimmte der Göttinger Kreistag dafür, die für die Planungenkosten veranschlagten Mittel in Höhe von 250.000 Euro zur Verfügung zu stellen, die nun aufgrund der Förderrichtlinien jedoch nicht mehr ausreichen. Neben den 50.000 Euro aus dem Investitionsprogramm der OBS Badenhausen, werden 84.000 Euro aus dem Produkt kulturelle Angelegenheiten (Erweiterung Beleuchtung HEZ) und 46.000 Euro aus dem Produkt Förderschulen (Verkehrserschließung Eingangsbereich Wartbergschule) als überplanmäßige Ausgaben verwendet.
Die Mittel aus dem Investitionsprogramm des Landkreises werden vom Gebäudemanagement über mehrere Jahre hinweg geplant und im Haushaltsplan dargestellt, so Lottmann. Dass es hier zu Verschiebungen komme, sei nicht ungewöhnlich.
Im konkreten Fall seien die für die energetische Sanierung der OBS Badenhausen vorgesehen Mittel zum Großteil bereits zur Deckung einer anderen überplanmäßigen Auszahlung verwendet worden, und zwar 125.000 Euro für die Fassadenmodernisierung der KGS Bad Lauterberg. Hier habe sich ein dringlicher Bedarf, wie etwa undichte Fenster, ergeben. Diese Entscheidung hat der Kreistag in Abwägung der Situation bereits im Dezember des vergangenen Jahres getroffen.
Die verbliebenen Mittel hätten deshalb für die energetische Sanierung an der OBS Badenhausen nicht ausgereicht und würden deshalb für die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung für das HEZ zur Verfügung stehen.
Weiter sagt der Pressesprecher, dass die energetische Sanierung der OBS Badenhausen damit nicht grundsätzlich oder dauerhaft vom Tisch sei. Bei Bedarf und je nach Haushaltslage würden im Zuge der Haushaltsaufstellung erneut Mittel bereit gestellt.
Insgesamt waren für die Maßnahmen zur energetischen Sanierung an der OBS 220.000 Euro geplant. Abzüglich der beiden außerplanmäßigen Auszahlungen verbleiben jetzt noch 45.000 Euro.hn