In Bornum geht es bald los

Turnhalle, Dorfentwicklung, Grundschule, Hochwasser: Zahlreiche Maßnahmen stehen auf der Agenda

Im vorderen Teil der Turnhalle in Bornum sollen Dorfgemeinschaftsräume entstehen. Derzeit sind dort noch Klassenräume der Schule untergebracht. Der Ortsrat möchte die gesamte Baumaßnahme allerdings noch einmal mit dem Bauamt durchgehen.

Bornum. „Alles läuft“. Zufrieden äußerte sich am Donnerstagabend Bornums Ortsbürgermeister Ralf Marten hinsichtlich zahlreicher Vorhaben, die zum Teil schon seit Längerem auf der Agenda stehen, bei denen sich nun aber abzeichnet, dass sie angegangen werden können. Ganz oben auf der Maßnahmenliste steht die Sanierung der Turnhalle und damit verbunden die Schaffung von Räumlichkeiten für die Dorfgemeinschaft. Dieses bereits seit Jahren verfolgte Vorhaben soll jetzt innerhalb der Laufzeit des Förderprogramms Ambergau-Süd realisiert werden. Vielleicht könne man schon im kommenden Jahr 2019 beginnen, hieß es.

Der Dorfentwicklungsplan Ambergau-Süd soll Ende April offiziell vorgestellt werden. Anschließend werden die Träger öffentlicher Belange Stellung nehmen. Parallel dazu laufen die erforderlichen Vorarbeiten beim städtischen Bauamt mit dem Ziel, erste Vorhaben bereits vor dem Stichtag 15. September zur Antragstellung auf Förderung einbringen zu können. Der Bornumer Ortsrat äußert dabei den Wunsch, die gesamte Baumaßnahme Turnhalle noch einmal zusammen mit dem Bauamt durchzugehen.

Auch in Sachen Hochwasserschutz sieht man sich auf einem guten Weg. Bürgermeister Rainer Block ließ dazu mitteilen, dass mittlerweile eine Maßnahmenvereinbarung zwischen dem Landkreis und der Stadt in Vorbereitung sei und weitere Gespräche geführt werden. Im Bereich Bornum betreffen die anvisierten Maßnahmen neben dem Ortshäuser Bach auch die Nette-Niederung vor dem Dorf und den Abschnitt Wilhelmshütte.

Zur Wiederherrichtung des Friedhofswegs, welcher im Zuge des Autobahnausbaus stark in Mitleidenschaft gezogen worden war, wurde mitgeteilt, dass sich an den Herstellungskosten auch die Landesstraßenbauverwaltung beteiligen werde. Für die Brandschutzbaumaßnahme an der Grundschule liegt die Baugenehmigung inzwischen vor, und das Planungsbüro erarbeitet die Ausschreibungsunterlagen für die einzelnen Gewerke. Der Baubeginn wird in den Sommerferien sein und sich voraussichtlich über drei bis vier Wochen erstrecken. Neu im Dorf ist eine Änderung bei der Grünflächenpflege, die sich zwei Personen teilen.

Bei den Maßnahmen und Projekten für die Aufnahme in den städtischen Haushaltsplan 2019 verweist der Ortsrat auf die Liste der Vorjahre und erinnert noch einmal auf den schlechten Zustand mehrerer Dorfstraßen, einschließlich verschiedener Bürgersteige. Er gehe im Ort lieber auf der Straße als auf den Bürgersteigen, vermerkte in diesem Zusammenhang kritisch der Ortsbürgermeister. Angesprochen wurde zusätzlich eine Verbesserung der Straßenbeleuchtung.

Der 329 Mitglieder zählende MTV Bornum hatte den Antrag auf Bezuschussung für die Anschaffung eines 1.500 Euro teuren neuen Schwebebalkens gestellt. Diesen wolle man vor allem in der Übungsarbeit der Kinder- und Jugendabteilung einsetzen hieß es, denn immerhin zähle der Verein 143 Mitglieder in dieser Altersgruppe. Über diesen Antrag entspann sich eine längere Diskussion, weil man hier einen Präzedenzfall sah, auf den hin möglicherweise dann auch andere Vereine Anträge auf die Beschaffung von Übungsmaterial stellen könnten. Man werde in ähnlichen Angelegenheiten immer den Einzelfall prüfen, einigte man sich abschließend und bewilligte dem MTV letztlich 100 Euro aus Ortschaftsmitteln.

Schließlich stand bei dieser Ortsratssitzung noch der Auslegungsbeschluss zur 31. Änderung des Flächennutzungsplans Windenergie auf der Tagesordnung, den Ortsbürgermeister Ralf Marten anfangs kurz erläuterte. Er persönlich sehe keine Chancen, die in Frage kommende Fläche weiter zu verkleinern, und er könne sich dabei nur auf die Fakten stützen, welche die Stadtverwaltung vorgelegt habe. In der Abstimmung votierten alle sechs anwesenden Ortsratsmitglieder für die öffentliche Auslegung des Planentwurfs.LB

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