Kleingruppe in AWO-Kita befürwortet

Ausschuss für Schule, Jugend und Bürgerangelegenheiten tagte

Die AWO-Kindertagesstätte Bockenem: Auf 16 Quadratmetern Fläche soll hier – zeitlich auf neun Monate befristet – eine achtköpfige Kleingruppe eingerichtet werden.

Bockenem. Das hinsichtlich Finanzierung, Investition, vorausschauende Planung und Organisation komplizierte und schwer zu durchschauende Kindergartenwesen ist auch für die Stadt Bockenem ein schwerer Brocken. So betrug das Haushaltsdefizit nach der Mitteilung der Stadtkämmerin Kerstin Warnecke im Jahr 2017 immerhin 500.000 Euro, im Vorjahr 400.000 Euro und im laufenden Haushaltsjahr laut Ansatz 480.000 Euro. Dabei betrifft es im Stadtgebiet mit den beiden Kindergärten der Evangelischen Kirche und der Arbeiterwohlfahrt in der Kernstadt und den Kindertagesstätten in Bornum, Hary, Mahlum und Nette lediglich 318 Kinder, und zwar 253 im Kindergarten- und 65 im Krippenbereich.

Seit 2013 besteht im Kindertagesstättenwesen ein Rechtsanspruch auf Betreuung für alle Kinder, welche das 1. Lebensjahr vollendet haben. Hinzu kommt seit dem 1. August 2018, dass Elternbeiträge nicht mehr gezahlt werden müssen. Kinder bis zu drei Jahren fallen unter Krippen- und diejenigen vom 3. Lebensjahr bis zur Einschulung unter die Kindergartenbetreuung. Hinzugerechnet werden müsste noch die Hortbetreuung in den Schulen. In Bockenem steigt unter anderem durch Zuzüge junger Eltern die Nachfrage nach Krippen- und nach Kindergartenplätzen, vor allem nach ersteren.

Die Kosten für das gesamte Kindergartenwesen haben bislang zu einem Drittel die Kommunen getragen. Die inzwischen in Kraft getretenen Neuregelungen machen allerdings einen anderen Finanzierungsmodus erforderlich, bei dem sich der Bund, das Land Niedersachsen und die Landkreise stärker einbringen müssen. Für das Gebiet Hildesheim und für die Stadt Bockenem gibt es dazu aber noch keinen Konsens. Viele Verhandlungen laufen derzeit, und das Land halte sich momentan noch bedeckt, heißt es.

Dass dieses Kindergartenwesen seit Monaten schon den unter seiner Vorsitzenden Katharina Spengler (CDU) tagenden Ausschuss für Schule, Jugend und Bürgerangelegenheiten beschäftigt, versteht sich unter Berücksichtigung der zahlreichen offenen Probleme von selbst. Auch die am Dienstag durchgeführte 15. öffentliche Sitzung verzeichnete mehrheitlich kindergartenrelevante Tagesordnungspunkte.

Dabei debattierte man unter anderem länger über eine acht Kinder umfassenden Kleingruppe beim AWO-Kindergarten Bockenem. Aus mehreren Gründen darf sie nur vom 1. Oktober 2019 bis zum 31. Juli 2020 befristet sein, und zwar bei einer Betreuungszeit von 8 bis 14 Uhr. Die dafür erforderlichen Personalkosten belaufen sich auf 46.975 Euro, von denen nach Abzug der Finanzierungshilfen des Landes und des Landkreises 4.582 Euro bei der Stadt verbleiben würden, zusätzlich 5.000 Euro an Sachkosten für die Ausstattung eines nur 16 Quadratmeter umfassenden kleinen zur Verfügung stehenden Raumes. Dieser soll jetzt quasi provisorisch als Spielraum herhalten und dann nach einem Jahr als Besprechungszimmer dienen.

Dieser lediglich nur kurze Zeitraum von neun Monaten für die einzurichtende Kleingruppe ergibt sich vor allem aus der zu geringen Fläche dieses Raumes, der laut offiziellen Richtlinien nur die Beschäftigung und Betreuung von acht Kindern erlaubt. 30 Quadratmeter wären die Normalnorm für mehr als acht Kinder.

Solcherlei  Umstände und Vorgaben veranlassten zu zahlreichen Wortmeldungen. So kritisierte Anke von Gadenstedt (CDU) die erforderlichen Sachkosten mit Blick auf den kurzen Zeitraum. Die Vorsitzende Katharina Spengler, welche ebenfalls auf die Investitionskosten generell abhob und auch die Meinung ihres Kollegen Karsten Treutler (CDU) vertrat, dass hier über kurz oder lang wohl ein zu finanzierender Anbau oder gar Neubau anstände, resümierte mit den Worten: „Wir geben als Stadt Bockenem Geld über Geld für Kindergärten aus, und wo ist mit Blick auf anstehende Investitionen irgendwann einmal eine absehbare Grenze". Dennoch wurde die aktuelle Notwendigkeit für die Einrichtung dieser Kleingruppe befürwortet, und man votierte einstimmig für die erforderlichen Gesamtkosten von 9.582 Euro.

Zustimmung gab es für eine geänderte Rechtsanpassung der Entgeltordnung für die Kindertagesstätten und für die vom Landkreis Hildesheim inzwischen verabschiedete Vereinbarung über die investiven Kosten der Gemeinden für den Bau und den Erhalt der Kindertagesstätten. Ziel wird es sein, dass der Landkreis grundsätzlich einen Anteil von 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten nach Abzug aller sonstigen Landes- und Drittmittel übernimmt. Dabei könnte zum Schluss aber dennoch ein außerordentlich hoher Anteil bei den Kommunen, sprich auch bei der Stadt Bockenem, verbleiben, worauf insbesondere Karsten Treutler hinwies und dabei auf Zustimmung stieß. Schließlich habe sich das Land Niedersachsen dazu noch nicht geäußert.

Der Ausschuss befürwortete einstimmig die Übernahme ungedeckter Personalkosten in Höhe von 3.640 Euro für das Bundesprojekt „Sprachkindertagesstätten“ an die Adresse des Bockenemer kirchlichen Kindergartens im Südwall. Hierbei geht es um die Finanzierung einer Kraft für Sprachförderung, die seit 2011 an dieser Einrichtung praktiziert wird. Die für das Jahr 2020 anstehenden Kosten für diese mit 19,5 Stunden wöchentlich tätige Sprachförderkraft belaufen sich auf insgesamt 32.280 Euro, von denen bis auf die besagten 3.640 Euro inzwischen alles finanziert werden kann. Allerdings gilt das Ganze vorerst nur bis Ende 2020.

Neu im Ausschuss sind mit Vanessa Kiehne und Sabine Uhde zwei kooptierte Mitglieder, welche die Lehrerschaft kompetent vertreten sollen, nach dieser erstmaligen Sitzungsteilnahme sich aber erst einmal als aufmerksame Zuhörerinnen präsentierten.mk

Bockenem

Herzlichen Glückwunsch, Stadt Bockenem!