Noch einmal Ärger um die „Strabs“

Königsdahlumer bekommen Rechnung für Bürgersteigsanierung im Jahr 2012

Vor sechs Jahren wurde die Negenbornstraße erneuert. Jetzt erst trudelten bei den Anwohnern die Rechnungsbescheide ein. Das sorgt verständlicherweise für Unmut.

Königsdahlum. Kurz vor der wahrscheinlichen Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung in der Stadt Bockenem durch den Rat am kommenden Montag, gibt es noch einmal Ärger um die „Strabs“, genauer in Königsdahlum. Dort wurde im Jahr 2012 die Durchfahrtsstraße, die Negenbornstraße, erneuert. Im Zuge der Sanierung dieser Kreisstraße, wurden auch die städtischen Bürgersteige auf Vordermann gebracht. Diese Kosten wiederum sollten wie üblich anteilig auch die dortigen Anwohner zahlen. Doch die Rechnung dafür blieb aus – bis jetzt. Vor rund zwei Wochen flatterten die Bescheide bei den insgesamt 40 Anliegern ein. Zu zahlen sind Beträge zwischen 280 und rund 9.000 Euro, innerhalb einer üblichen Frist von vier Wochen. Insgesamt geht es um 102.000 der rund 300.000 Euro Gesamtkosten.

„Ein tolles Weihnachtsgeschenk“, dachten sich viele der Grundstückseigentümer verärgert. Am Montagabend kamen sie zu einer Versammlung im Dorfgemeinschaftshaus zusammen. Mit dabei auch Bürgermeister Rainer Block sowie die zuständige städtische Mitarbeiterin Annette Bartels.

Das Stadtoberhaupt klärte zunächst einmal auf, warum denn erst jetzt die Rechnung an die Anlieger geht: „Wir haben erst im Oktober die Abschlussrechnung der Straßenbaubehörde bekommen.“ Warum das nun so lange dauerte, konnte Bartels auf „Beobachter“-Anfrage nicht erklären. Nur, dass es üblich sei, dass es sehr lange dauert. Es sei von städtischer Seite zwar nachgefragt worden, doch das habe die Sache nicht beschleunigen können.

Einfach so auf die Gelder verzichten, könne die Stadt aber auch nicht, teilte Block mit. „Die Anliegerbeiträge sind von Seiten des Landes Niedersachsen eine Kann-Regelung. Jede Kommune kann sich also dafür entscheiden, sie zu erheben. Die Stadt Bockenem hat dies im Jahr 1993 getan. Und dann kann ich nicht entscheiden, dass diese in Königsdahlum jetzt nicht zu zahlen sind. Damit würde ich mich eventuell sogar strafbar machen und mit meinem persönlichen Vermögen haften. Das werde ich sicher nicht tun.“ Besonders ärgerlich für die Dahlumer: Wäre die Rechnung erst im Januar gekommen, hätten sie nach einer eventuellen Abschaffung der Satzung nicht mehr zahlen müssen.

Doch nicht nur aus diesem Grund sind die Anlieger sauer. Ihre Beschwerdeliste am Montagabend war lang. In der Straße seien jetzt schon Risse, das Wasser laufe nicht in die Gullis, sondern bleibe davor stehen, in den Bürgersteigen gebe es Dellen. „Warum sollen wir für so einen Pfusch zahlen?“, fragte ein Bürger. Auch Planungsfehler wurden moniert. So seien einige Grundstücke zwischenzeitlich gar nicht mehr befahrbar gewesen, weil die Höhenunterschiede zwischen Straße und Grundstück zu groß waren. Ob diese zusätzlichen Kosten mit aufgenommen wurden, wollten die Dahlumer wissen. Sie gehe nicht davon aus, doch geprüft worden sei die Rechnung bei der Landesbehörde, teilte Bartels mit. Sie selbst habe nur die Berechnung der Kosten für die einzelnen Grundstückseigentümer vorgenommen.

Ärger gab es auch mit Blick auf Fördermittel. Dabei geht es um das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, kurz GVFG. Fördermittel werden aber, laut der vorliegenden Satzung, nur auf die städtischen Ausgaben angerechnet. Es sei denn, der Mittelgeber sehe etwas anderes vor. Bei den GVFG-Mitteln, die vom Bund kommen, sei dies nicht der Fall. Anders sah es beispielsweise bei der Erneuerung der Störyer Straße in Bönnien aus. Im Rahmen der Dorferneuerung gab es EU-Mittel, die auch den Anwohnern zugute kommen. „Da wurden wir von Ihrem Vorgänger belogen“, hieß es aus der Runde.

Denn nur aufgrund der in Aussicht stehenden Fördermittel seien sie mit den besonders breiten Bürgersteigen, die für die Förderung Voraussetzung waren, einverstanden gewesen.

Diskussionen gab es auch um die Bemessung der Geschosse der Häuser. Denn auch diese entscheide neben der Größe der Fläche des Grundstückes darüber, wieviel der Eigentümer zu zahlen habe. „Sollte ich dabei Fehler gemacht haben, stehe ich natürlich dazu und werde den zu zahlenden Betrag entsprechend korrigieren“, gab Bartels bekannt. Allen Grundstückseigentümern bot sie persönliche Gespräche an, in denen das geklärt werden könne. Sollte sich für einen oder mehrere Betroffene der Betrag dann nach unten korrigieren, werde das fehlende Geld übrigens nicht den anderen Anliegern aufgebrummt. Die Differenz habe dann die Stadtkasse zu tragen.

Ein letztes Thema war eine mögliche Stundung beziehungsweise Ratenzahlung. Diese sei grundsätzlich möglich, so die Auskunft der Verwaltungsmitarbeiterin. Allerdings nur zu einem Zinssatz von sechs Prozent pro Jahr. Dieser sei bundesweit einheitlich und könne von der Stadt nicht geändert werden. Ausnahmen davon könne es nur für begründete Einzelfälle geben. Bartels gab den Dahlumern den Tipp, sich wenn nötig und möglich das Geld eher bei der Bank zu besorgen. Dort sei das Zinsniveau deutlich günstiger als die Stadt es anbieten könne.

Am Ende der gut eineinhalbstündigen Veranstaltung war niemand so richtig zufrieden, weder Bürgermeister Block („Auch mir macht das keinen Spaß“), noch die betroffenen Eigentümer. Letztere haben nun nur zwei Chancen: Den nach einer Überprüfung vielleicht etwas geringeren Betrag zu bezahlen oder die Stadt vor dem Verwaltungsgericht zu verklagen. Ob es dazu kommt, wird sich noch vor Weihnachten zeigen. Denn bis dahin müssen die Anliegerbeiträge bezahlt sein.dh

Bockenem

Herzlichen Glückwunsch, Stadt Bockenem!