Weiterer Großausbruch im Altenheim

Inzidenzwert steigt auf über 100 / Wer darf sich mit wem treffen?

Auch in Bockenem gibt es immer mehr Corona-Erkrankungen. Gestern meldete der Landkreis 13 nachgewiesene Infektionen. Da auch eine Helferin des AWO-Lädchens betroffen ist, ist dieses vorerst geschlossen.

Landkreis. Die Zahl der nachgewiesen am Coronavirus erkrankten Personen steigt im Landkreis Hildesheim weiter stark an. Gestern wurde sogar der Wert von 100 Neuinfizierten auf 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen überschritten und liegt bei 111,3. Grund dafür ist die Reihentestung in einem Sarstedter Seniorenheim und die zahlreichen positiven Ergebnisse, die diese ergeben hat. Aufgrund einer Vielzahl positiv auf Sars-CoV-2 getesteter Beschäftigter und Bewohner im Alten- und Pflegeheim St. Nicolai hatte das Gesundheitsamt am 24. Oktober Abstriche von allen Bewohnern und der gesamten Belegschaft angeordnet. Die Ergebnisse liegen nun vor: Positiv getestet wurden 43 Bewohner (von 87) sowie 19 Beschäftigte (von 50).

Die Zahl der Infizierten ist damit auf über 1.000 auf genau 1.011 angestiegen. Von diesen sind aktuell 348 erkrankt. Auch die Zahl der in Quarantäne befindlichen Personen hat mit 1.119 einen neuen Höchststand erreicht und ist erstmals seit Ausbruch der Pandemie vierstellig. Darin inbegriffen sind auch die Erkrankten und die zahlreichen Heimbewohner in den betroffenen Alten- und Pflegeheimen in Hildesheim und Sarstedt. Zu erwarten ist durchaus eine steigende Zahl. Denn sollten nun nach den Herbstferien Schüler erkranken, werden wieder die kompletten Klassen in Quarantäne geschickt. Für Schüler ist eine Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts derzeit nicht verpflichtend. Das Niedersächsische Kultusministerium gibt lediglich eine dringende Empfehlung dazu. Eine Schule selbst kann ihre Schüler ebenfalls nicht dazu verpflichten. Lediglich der Landkreis kann eine entsprechende Anordnung herausgeben.

Der Inzidenzwert wird aufgrund der erneut hohen Zahl an Neuinfektionen (67) wohl noch einige Zeit über dem Wert von 50 liegen. Das bedeutet, dass die derzeit schärfsten Regelungen für den Landkreis greifen. Da es teilweise zu Unklarheiten gekommen ist, wer sich mit wem treffen darf und wer nicht, hat der Landkreis noch einmal eine genauere Auflistung bekanntgegeben.

Egal ob zuhause, im Freien, in einer Gaststätte oder angemieteten Räumen: es dürfen sich derzeit nur maximal zehn Personen treffen, die entweder aus bis zu zwei verschiedenen Haushalten kommen oder nahe Familienangehörige sind. Dazu zählen (Pflege-) Eltern, (Pflege-)Kinder, Großeltern, Ehe- und Lebenspartner, Verlobte sowie Ehe- oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehe- oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist.
Diese Beschränkungen gelten für alle spontane Treffen und für private Feiern. Weiterhin mit unbeschränkter Teilnehmerzahl dürfen – unter Einhaltung der Abstands- und Hygienevorschriften – zum Beispiel Gottesdienste, Elternabende, Eigentümerversammlungen, Vereinssitzungen oder auch Lehrveranstaltungen (auch im außerschulischen Bereich) sowie Tagungen und Fortbildungen stattfinden.

Für die Durchführung von (Sport-)Veranstaltungen hingegen gelten ebenfalls einige Einschränkungen, solange die Sieben-Tage-Inzidenz über 35 liegt. So sind zum Beispiel Veranstaltungen ohne größeres Hygienekonzept nur mit maximal 100 Besuchern zulässig. Grundsätzlich kann die Sportausübung aber weiterhin ganz normal stattfinden.red/dh

Bockenem

Herzlichen Glückwunsch, Stadt Bockenem!