Zehn Jahre Haft für 32-jährigen Ehemann

Gericht sieht es als bewiesen an, dass Bockenemer seine Frau getötet hat / Dramatische Szenen

In Handschellen wurde der Bulgare in den Gerichtssaal geführt.

Hildesheim/Bockenem. Emotionslos nahm der Angeklagte den Urteilsspruch entgegen: Für zehn Jahre muss der 32-jährige Bulgare wegen Totschlags ins Gefängnis. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Bockenemer im Mai vergangenen Jahres seine gleichaltrige Frau getötet hat.

Der Prozess vor dem Landgericht Hildesheim hatte in den vergangenen Wochen nicht nur im Stadtgebiet von Bockenem für großes Aufsehen gesorgt. Am Ende war die Beweislast erdrückend. Meist hatte der Mann während der 13 Prozesstage geschwiegen. Mit dem Tod seiner Frau wollte er aber nichts zu tun gehabt haben. Die Vorsitzende Richterin Karin Brönstrup beschrieb den Indizienprozess, zu dem insgesamt 50 Zeugen geladen waren, wie eine Brücke: Es gibt viele Pfeiler, die sehr tragfähig sind und das Ergebnis stützen.

Fast eine halbe Stunde nahm die Urteilsverkündigung vor zahlreichen Besuchern und Medienvertretern in Anspruch. Das Gericht sei davon überzeugt, dass der Angeklagte aus Eifersucht über die verschiedenen Affären seiner Frau und der Furcht, im Falle einer Trennung der kriselnden Ehe seine Existenz in Deutschland zu verlieren, ein Motiv hatte. Unter den Liebhabern war auch der Chef des Ehemannes. Fest steht auch, dass die erste Affäre mit einem Hannoveraner nicht beendet war.

Das Gericht ist überzeugt davon, dass der Bulgare seine Ehefrau nach einem heftigen Streit in ihrer Wohnung in der Bönnier Straße umgebracht hat. Auf welche Weise, konnte bis heute nicht geklärt werden. Es liegt nahe, dass er seine Frau erwürgt hat. In der Wohnung gab es keine Blutspuren. Ebenso konnte der Gerichtsmediziner keine Verletzungen an den Knochen feststellen. Definitive Aussagen waren durch den hohen Verwesungsgrad der Leiche, die erst nach zehn Tagen von einem Landwirt an einem Feldweg nahe der Ortschaft Höver entdeckt wurde, nicht mehr möglich.

Nach der Tat habe er die Leiche in einen Sessel im Schlafzimmer gesetzt. „Leichenspürhunde haben dort zweifelsfrei angeschlagen“, so die Richterin. Während des durch Zeugen und andere Indizien eingegrenzten Tatzeitraums am 17. Mai 2018 sei nur er in Kontakt zu seiner Frau gewesen. Hinweise auf andere Täter gebe es nicht. Die Kammer hat unter anderem auch festgestellt, dass der Angeklagte am 18. Mai noch Nachrichten vom Facebook-Account seiner Frau gesendet hatte, um den Eindruck zu erwecken, sie sei noch am Leben.

Zahlreiche weitere Spuren deuteten ebenfalls allein auf den Angeklagten als möglichen Täter hin. Mit dem Peugeot seiner Frau habe er die Leiche dann zum späteren Fundort an der Autobahn 7 geschafft. Dass er dort war, belegen eindeutig GPS-Daten seiner Speicherkarte. Zudem zeigen die Aufzeichnungen einer Überwachungskamera einer Firma in Höver das schwarze Peugeot-Cabrio. Obwohl das Kennzeichen nicht zu sehen ist, deutet die markante Sonderausstattung auf das Auto der Getöteten hin.

Eine Schuldminderung ist nach Feststellungen des Sachverständigen nicht gegeben. Es sei eine spontane Tat gewesen, sagt die Vorsitzende Richterin. Fremdverschulden, Unfall oder Suizid schließt das Gericht aus. Auch die Liebhaber kämen für die Tat nicht in Betracht. Vor allem habe sein Verhalten nach der Tat ihn verdächtig gemacht. Er wollte von sich ablenken. Da setzte er fingierte E-Mails und Telefonate ab und gab mit der Kontokarte seiner Frau mehrfach die falsche PIN am Geldautomaten ein. Die Karte hätte sie ihm aber wegen seiner Spielsucht niemals freiwillig gegeben.

Mit dem Strafmaß ist die Kammer der Forderung von Staatsanwalt Stefan Gabor gefolgt. Am Ende der Verhandlung richtet die Juristin deutliche Worte an den Mann: „Sie haben den Kindern ihre Mutter genommen. Irgendwann werden Ihre Kinder das Ausmaß Ihrer Tat erfassen und Sie merken, dass alles Wichtige in Ihrem Leben verloren ist.“

Nach der Verhandlung spielten sich auf dem Flur dramatische Szenen ab. Familienangehörige des Opfers schimpften lautstark auf Bulgarisch, als der Täter abgeführt wurde. Die Kinder wachsen bei den Großeltern auf. „Ihnen geht es den Umständen entsprechend. Aber sie fragen immer wieder nach ihrer Mutter“, erklärte der Vertreter der Nebenklage. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte und sein Verteidiger, der wegen verbleibender Zweifel an der Täterschaft einen Freispruch gefordert hatte, haben nun eine Woche Zeit, um Revision gegen das Urteil einzulegen.mv

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