Zuschüsse zur Dorfregion: Antrag bis zum 10. September abgeben

Bis jetzt wurden schon rund 25 private Maßnahmen mit über 200.000 Euro gefördert

Das zentrale Projekt der Dorfregion: Anbau und Sanierung der Sporthalle, respektive Dorfgemeinschaftshaus in Bornum.

Bornum. Die Planungsphase für das dörfergemeinschaftliche Projekt in den Ortschaften des südlichen Ambergaus wurde vor zwei Jahren abgeschlossen. Mittlerweile ist bereits eine Reihe öffentlicher und privater Maßnahmen auf der Grundlage des in zahlreichen Beteiligungsrunden ausgearbeiteten Dorfentwicklungsplans umgesetzt worden. An erster Stelle zu nennen ist die bauliche Sanierung und Erweiterung von Dorfgemeinschaftshaus und Turnhalle in der Ortschaft Bornum.

Dieses Projekt wird mit zirka 600.000 Euro vom Land Niedersachsen gefördert und steht kurz vor seiner Fertigstellung. Im kommenden Jahr wird die Freiflächengestaltung in Angriff genommen, sodass die Dorfgemeinschaftsanlage in Bornum dann als zentrale Infrastruktureinrichtung der ganzen Dorfregion genutzt werden kann. Daneben laufen die Arbeiten zur Erneuerung der ehemaligen Schule in Königsdahlum. Weitere öffentliche Vorhaben wurden und werden mit Bau- und Gestaltungsmaßnahmen an den Kirchen in Bornum, Jerze und Königsdahlum realisiert.

Auch für private Bauherren lohnt sich die Dorfentwicklung: In der Summe wurden bereits rund 25 Projekte begleitet und mit insgesamt über 200.000 Euro gefördert. Dabei wird die Erhaltung und Erneuerung ortsprägender Bausubstanz in der Regel mit 30 Prozent auf die jeweiligen Investitionskosten bezuschusst. Für die Umnutzung und Revitalisierung alter Gebäude stehen sogar höhere Quoten in Aussicht.

Die durchgeführten Maßnahmen tragen maßgeblich dazu bei, das regionaltypische Erscheinungsbild der Dörfer zu erhalten und zu stärken. Jetzt läuft die Vorbereitung zur Antragstellung für das Jahr 2021. Die Anträge auf Förderung sind bis zum 10. September bei der Stadt Bockenem vorzulegen und müssen bis zum 15. September beim ARL eingehen. Zur Beantwortung von Fragen zur Baugestaltung und zum Verfahren der Antragstellung können sich interessierte Bürger an das mit der Umsetzungsbegleitung beauftragte Büro plan:b wenden (Anke Klages, Telefon 0511-524809-12).

Weitere Auskünfte erteilen die zuständige Landesbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser (ARL), Geschäftsstelle, Hildesheim, Anja Böttcher, Telefon (05121) 6070-176 und die Stadt Bockenem (Annette Bartels, Telefon 05067-242-414). Die Beratung samt Ortstermin und Planungshinweisen ist für die Antragsteller kostenlos.red

Bockenem

Herzlichen Glückwunsch, Stadt Bockenem!