Corona-Maßnahmen im Landkreis Goslar werden ganz leicht gelockert

Geschäfte öffnen / Landrat Brych mahnt aber an: „Anstrengungen zur Eindämmung der Pandemie müssen fortgesetzt werden“

Landrat Thomas Brych: „Die strengen Regeln zur Minimierung sozialer Kontakte haben weiterhin Bestand.”

Region. Die von den Länderchefs und dem Kanzleramt verabredeten Lockerungen der Corona-Maßnahmen wurden vom Land Niedersachsen in eine Verordnung übersetzt, die die Neuregelungen aufzeigt. Mit diesem Schritt laufen die bisher gültigen Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie aus, und werden jetzt durch die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus ersetzt. Die Verordnung gilt bis einschließlich Mittwoch, 6. Mai.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

– Das Kontaktverbot bleibt weiterhin bestehen.

– Großveranstaltungen von 1.000 und mehr Menschen sind bis mindestens 31. August 2020 verboten

– Der Präsenzunterricht in allen Schulen ist untersagt. Von dem Verbot ausgenommen sind die Schuljahrgänge 13 der Sekundarstufe II sowie die Abschlussjahrgänge 9 und 10 der Sekundarstufe I.

– Kitas bleiben weiterhin geschlossen, eine Notbetreuung gilt nur für Kinder von Eltern in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse.

– Geschäfte unter 800 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen wieder öffnen unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche dürfen auch Blumenhändler, Buchhandlungen und Kfz- und Fahrradhändler öffnen

– Eingereiste aus anderen Ländern müssen sich unverzüglich für 14 Tage in ihre Wohnung begeben und dürfen keinen Besuch empfangen.

– Alle nicht dringen notwendigen Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, sind untersagt.
Landrat Thomas Brych erklärt, dass es sich bei den nun beschlossenen Lockerungen um erste, zarte Schritte handelt, um das öffentliche Leben langsam wieder zu normalisieren.

„Die Lockerungen“, so der Chef der Goslarer Kreisverwaltung, „dürfen aber nicht mit einer vollständigen Aufhebung der bisher verfügten Maßnahmen verwechselt werden. Die strengen Regeln zur Minimierung sozialer Kontakte haben weiterhin Bestand. Bislang ist vorgesehen, dass der Einzelhandel bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern wieder öffnen darf, die Schulen sukzessiv ihren Betrieb aufnehmen und bei uns im Landkreis die Auflagen zur Nutzung von Zweitwohnungen entschärft werden.“

Der Landkreis folgt bei der Frage der Nutzung von Zweitwohnungen somit nun der Regelung des Landes. Diese untersagt die kurzfristige touristische Nutzung von Nebenwohnungen. Die Kreisverwaltung legt diese Verordnung dergestalt aus, dass Aufenthalte ab einer Mindestdauer von vier Übernachtungen ab dem 19. April gestattet sind. „Durch unsere bisher geltende Allgemeinverfügung war die Nutzung von Zweitwohnungen grundsätzlich nicht möglich, von dieser Regelung rücken wir nun ab“, sagt Landrat Brych.

Mit Blick auf das bislang geltende Besuchs- und Belegungsverbot in Einrichtungen der Senioren- und Altenpflege sieht das Land keine Lockerung vor, räumt Landkreisen und kreisfreien Städten jedoch die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen ein.

Dazu Landrat Brych: „Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass Menschen ihre Angehörigen in Alten- und Pflegeheimen besuchen möchten. Vorerst können wir jedoch keine Ausnahmegenehmigungen von dem Besuchsverbot erteilen. Dies ist erst möglich, wenn die jeweiligen Einrichtungen uns ein schlüssiges und sicheres Hygienekonzept vorlegen, das einen geschützten Kontakt unter strengen Auflagen ermöglicht. Dies ist wichtig, damit die Voraussetzungen für den Schutz der Gesundheit weiterhin erfüllt werden können.“

Für das Hotel- und Gastgewerbe sieht die Landesverordnung wie erwähnt keine Neuerungen vor. Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten und ähnlichen Einrichtungen, Hotels, Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermieterinnen und Vermietern von Ferienwohnungen, Ferienzimmern, Übernachtungs- und Schlafgelegenheiten und ähnlichen Einrichtungen für Beherbergungen und Übernachtungen ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen.

Landrat Thomas Brych ist sich bewusst, dass die neuen Regelungen an mancher Stelle durchaus kontrovers diskutiert werden könnten: „Eine derartige Verordnung kann nicht jeden Einzelfall bis ins Detail regeln, deshalb bin ich mir sicher, dass in den kommenden Tagen immer wieder Fragen auftauchen werden, was erlaubt ist und was eben nicht. Die mitunter großen Existenzängste von vielen Menschen nehme ich dabei sehr ernst und mache mir darüber auch große Sorgen.“

Wichtig ist Brych aber vor allem, dass sich die Bürgerinnen und Bürger weiterhin solidarisch verhalten, die gebotenen Abstands- und Hygieneregeln beachten, um die bislang erfolgreiche Eindämmung der Corona-Pandemie nicht zu gefährden. „Unsere Bürgerinnen und Bürger haben bislang ganz toll mitgezogen und sich an die strengen Auflagen gehalten. Dafür meinen herzlichen Dank. Ich appelliere an alle, dies auch in den kommenden Wochen zu tun, denn wir dürfen die Gefahr für die Gesundheit, die weiterhin von dem Virus ausgeht, auf keinen Fall unterschätzen. Lassen Sie uns gemeinsam den weiteren Weg durch diese Krise meistern.”red/uk