Impfaktionen mit Novavax-Impfstoff sind für Anfang März geplant

Landkreis wirbt für Eintragung auf Warteliste des Landes

Landkreis Goslar. Rund 5.900 Menschen haben sich bereits auf der Warteliste des Landes Niedersachsen für eine Impfung mit dem Proteinimpfstoff Novavax eintragen lassen. Auch im Landkreis Goslar sollen am 6., 7. und 8. März Impfaktionen mit diesem Präparat durchgeführt werden. Detaillierte Angaben zu Zeit und Ort der Impftermine folgen sobald sie feststehen.

Laut Erlass des niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministeriums soll der Impfstoff Nuvaxovid der Firma Novavax vorrangig für Personengruppen verwendet werden, die unter die so genannte einrichtungsbezogene Impfpflicht fallen, die ab dem 15. März greift. Davon betroffen sind Personen, die in Krankenhäusern, Arztpraxen, Zahnarztpraxen oder vergleichbaren Einrichtungen oder Unternehmen, in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder ambulanten Pflegediensten tätig sind.

Die Impfquote in diesen Bereichen ist bereits relativ hoch, dennoch verfügen noch nicht alle genannten Personen über einen ausreichenden Impfschutz. Ein Grund dafür ist mitunter mangelndes Vertrauen in die mRNA- und vektorbasierte Technologie der bislang in Deutschland verfügbaren Impfstoffe. Der Proteinimpfstoff Novavax, der seit einigen Wochen in der EU zugelassen ist, könnte für diese bislang eher zögerliche Personengruppe einen neuen Anreiz darstellen.

Erste Kreisrätin Regine Breyther wirbt daher dafür, die Möglichkeit der Warteliste zu nutzen und sich dort für eine Novavax-Impfung eintragen zu lassen. „Wir erhalten nur so viele Impfdosen wie Personen auf der Warteliste stehen. Daher kann ich nur dringend darum bitten die dafür geschaltete Hotline des Landes zu kontaktieren“. Die Hotline des Landes ist unter der kostenlosen Rufnummer (0800) 9988665 erreichbar.

Die Goslarer Kreisverwaltung wird überdies auch ihre unterschiedlichen Netzwerke und Kontakte nutzen, um für die Wartelistenplätze zu werben. Unter anderem gibt die Heimaufsicht der Kreisverwaltung seit Beginn der Pandemie einen regelmäßigen Newsletter heraus, der stets auf großes Interesse stößt. Über dieses Medium soll ebenfalls geworben werden, heißt es abschließend in der Mitteilung.bo