Mehrere Sportverbände unterbrechen den Spielbetrieb

Vorerst wird kein Handball, Basketball und Tischtennis mehr gespielt / Fußball findet weiter statt

Seesen. Nach den verschärften Regelungen vor allem für Indoor-Sport, gibt es nun die ersten Saisonunterbrechungen aus den Verbänden. Die Handball-Region Süd-Ost-Niedersachsen hatte bereits das vergangene Wochenende ausgesetzt und wollte sich Anfang dieser Woche beraten, wie es weitergehen soll. Diese Entscheidung ist nun gefallen. „Die Unterbrechung des Spielbetriebes hat sehr viel Zustimmung unter euch gefunden und für die kommenden Punktspiele wurden schon von zahlreichen Vereinen Spielverlegungen beantragt“, heißt es in einem Schreiben an die Vereine. Die Gesundheit besonders vor Weihnachten sei für alle das Wichtigste. „Daher werden wir den Spielbetrieb auf Regionsebene ab sofort bis zum 31. Januar 2022 unterbrechen“, so die Regionsverantwortlichen weiter – auch wenn das für einen Rückschlag bedeute. Mitte Januar soll es eine Videokonferenz mit den Vereinen geben und die Meinungen ausgetauscht werden, wie es weitergehen solle.

Ähnlich sieht es beim Tischtennis aus. Dort hat allerdings der Niedersächsische Verband die Entscheidung getroffen, sodass in ganz Niedersachsen nicht mehr gespielt werden wird. Das Präsidium als Entscheidungsgremium des Tischtennis-Verbandes Niedersachsen (TTVN) hat in seiner Sitzung am 29. November beschlossen, den Spielbetrieb im Zuständigkeitsbereich des TTVN vom 1. Dezember bis 31. Januar 2022 zu unterbrechen. Dies betrifft sämtliche Punkt- und Pokalspiele im Erwachsenen-, Nachwuchs- und Seniorenbereich.

„Wir haben uns einerseits von den mit dem Inkrafttreten der Warnstufe 2 verbundenen Regeln und andererseits von der Fürsorgepflicht und dem Schutz der Gesundheit unserer Aktiven leiten lassen. Es war uns wichtig, unseren Vereinen für einen überschaubaren Zeitraum von zwei Monaten Klarheit zu verschaffen und zugleich keine Option für die Zukunft zu verbauen. Niemand von uns weiß derzeit, wann wir den Spielbetrieb wiederaufnehmen können“, erklärt TTVN-Präsident Heinz Böhne. Ein Signal in Richtung Unterbrechung war bereits am vergangenen Wochenende zu spüren. Eine Vielzahl von Spielen wurde abgesagt, in einzelnen Gruppen waren es rund 30 Prozent. „Damit haben unsere Vereine sowie Spieler ein deutliches Zeichen gesetzt und ihre Sorgen und Probleme zum Ausdruck gebracht“, so Böhne weiter.

Das TTVN-Präsidium wird in der zweiten Januarhälfte 2022 unter Berücksichtigung der dann eingetretenen Situation entscheiden, ob (und wenn ja, wie lange) die Unterbrechung über den Januar 2022 fortgesetzt wird.

Auch der Niedersächsische Basketballverband hat alle Spiele vorerst ausgesetzt. Im Gegensatz zum Handball und Tischtennis ist diese Maßnahme aber erst einmal nur bis Jahresende begrenzt. Der Niedersächsische Fußball hat sich dagegen entschlossen, den Spielbetrieb weiterzuführen. In einem am Dienstagnachmittag an alle niedersächsischen Fußballvereine versandten Brief erklärte der NFV hierzu: „Vor dem Hintergrund des nachweislich geringen Infektionsrisikos an der frischen Luft hat sich der Niedersächsische Fußballverband für die mögliche Fortführung des Spielbetriebes im Freien – unter Einhaltung aller Hygienevorgaben – entschieden.“ Viele Spiele finden allerdings ohnehin nicht mehr statt. Die hiesige Region Nordharz hat bereits Anfang November alle noch angesetzten Spiele in das nächste Jahr verschoben. Auch im Landkreis Hildesheim und Göttingen-Osterode finden keine Spiele mehr statt. Die Bezirksligen im Bereich Braunschweig sind noch aktiv und auch einige noch höhere Ligen. Der Verband gibt aber die Möglichkeit, die Spiele ohne die sonst üblichen Verwaltungskosten in das nächste Jahr zu verschieben.

Grundsätzlich gilt für alle Sportarten unter freiem Himmel für alle am Sportgeschehen beteiligten Personen die 2G-Regelung. Der Zutritt zum Sportgelände ist nun also nur noch Beteiligten gestattet, die Geimpft oder Genesen sind. In Duschräumen und Umkleiden kommt dagegen die 2G-plus-Regelung zur Anwendung. Personen müssen zusätzlich also auch noch negativ getestet sein. In allen Innen-Sporträumen gilt ebenfalls die 2G-plus-Regelung.

Für die Testung gemäß 2G-plus sind drei mögliche Testformen zulässig. Ein PCR-Test darf bis zu 48 Stunden alt sein. Ein PoC-Antigen-Test zum Beispiel in einem Testzentrum oder beim Arbeitgeber ist 24 Stunden lang gültig. Es können auch Selbsttests vor Ort durchgeführt werden. Dann muss eine vom Verein beauftragte Person als Aufsicht mit dabei sein und den Test bestätigen. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre gelten diese Regeln nicht.bo/dh

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