Betrunkener greift Notfallsanitäter in Bockenem an

Helfer zieht sich zum Glück nur leichte Verletzungen zu

Bockenem. Gewalt gegen Retter, ob Polizei, Feuerwehr oder Sanitäter nimmt bundesweit immer mehr zu. Erstmals kam es nun auch zu einem solchen Fall in Bockenem. In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag wurde ein Notfallsanitäter der ASB-Rettungswache Bockenem tätlich angegriffen. Der 48-jährige Bockenemer wurde dabei leicht verletzt, konnte seinen Dienst aber fortsetzen.

Gegen 0.30 Uhr rückten die Retter zu zweit zu ihrem Einsatz in der Altstadt aus. Eine Person war lebensbedrohlich erkrankt, musste allerdings entgegen anderer Meldungen nicht reanimiert werden. Schnelle Hilfe war jedoch erforderlich. Als einer der beiden Notfallsanitäter aus dem Haus ging, um weiteres Material zu holen, wurde er von einem 58-jährigen Vorbeikommenden bereits angepöbelt. Als die beiden mit dem Patienten aus dem Haus kamen, wurde es noch heftiger. Diesmal trat und schlug der Mann auf einen der beiden Helfer ein. Dieser konnte ihn zu Boden ringen und dort fixieren. Schließlich traf auch der Notarzt ein, später die Polizei.

Diese stellte einen Wert von 1,7 Promille Alkohol in der Atemluft fest. Trotz späterer Einsicht seines Fehlverhaltens, wird gegen ihn natürlich ein Ermittlungsverfahren wegen „tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte gleichstehende Personen“ eingeleitet. Dieses Vergehen wurde in einem neuen Gesetz aufgenommen.

Vorher, so teilte die Polizei auf Nachfrage mit, seien Feuerwehrleute oder Sanitäter meist außen vor gewesen, lediglich Soldaten oder Polizisten waren geschützt. Nun kann ein solches Vergehen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren nach sich ziehen. Weil der Retter den Störer in Schach halten musste, konnte er seinen Kollegen nicht bei den Versorgungsmaßnahmen für den Patienten unterstützen. Daher wird zu prüfen sein, ob sich diese Verzögerung negativ für den Patienten ausgewirkt hat.

Für die Bockenemer Notfallsanitäter war es jedenfalls eine neue Erfahrung. Verbale Angriffe hätte es zwar durchaus schon gegeben, aber das sie tätlich angegriffen worden sind, sei noch nicht vorgekommen. Bleibt zu hoffen, dass es sich nur um einen einzelnen Fall handeln wird.dh