Täter wollte besten Freund „dauerhaft beseitigen”

Fall Karsten Manczak: Mordanklage erhoben / 50-Jähriger sitzt bereits seit Mai in Untersuchungshaft

Karsten Manczak verschwand am 13. April.

Gross Döhren/Liebenburg/Braunschweig. Im Fall des weiterhin vermissten Karsten Manczak aus Groß Döhren hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig Anklage gegen einen 50-jährigen Mann aus Liebenburg vor dem Landgericht Braunschweig wegen heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen erhoben.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten vor, sich am 13. April in den frühen Morgenstunden, gegen 4.30 Uhr, zur Wohnanschrift seines Freundes Karsten Manzcak in Groß Döhren begeben und sich dort heimlich auf dem Gartengrundstück verborgen gehalten zu haben.

In der Folge lockte der Angeschuldigte den wie jeden Morgen zu dieser Zeit in der Küche sein Frühstück vorbereitenden Karsten Manczak nach draußen in den Garten- bzw. Terrassenbereich.

Dort verletzte er den völlig arg- und wehrlosen Karsten M. durch eine Schlag- oder Stichwaffe, möglicherweise eine sog. Pistolenarmbrust, um ihn zu töten. Manczak, der wegen einer dem Angeschuldigten auch bekannten Herzerkrankung das Medikament Marcumar einnehmen musste, begann sodann erheblich zu bluten und verlor das Bewusstsein.

Währenddessen begab sich der Angeschuldigte leise in das ihm vertraute Wohnhaus und nahm den bei der Eingangstür verwahrten Pkw-Schlüssel für den VW Caddy des Angeschuldigten an sich. Anschließend verbrachte er den Pkw von seinem Stellplatz vor dem Haus zur rückwärtigen Grundstücksseite und lud den schwer verletzten Karsten Manczak, den er zuvor bis zum Fahrzeug geschleift hatte, in den Caddy ein und fuhr davon.

Das erheblich blutende Opfer hinterließ auf der Terrasse eine größere Blutlache sowie eine blutige Schleifspur auf dem Rasen, die bis zur Grundstücksgrenze reichte. Zusätzlich verlor Karsten Manczak. an der Grundstücksgrenze seine Brille, die später sichergestellt werden konnte und erhebliche Beschädigungen aufwies. Der weitere Verbleib von Karsten Manczak ist bis heute ungeklärt. Sein VW Caddy wurde am 16. April auf dem Expo-Gelände, in unmittelbarer Nähe zum Holländischen Pavillon, aufgefunden.

Angesichts der im Inneren des Fahrzeugs festgestellten erheblichen Blutansammlungen, die dem Opfer Karsten Manczak zugeordnet werden konnten, bestehen keine berechtigten Anhaltspunkte mehr dafür, dass er noch am Leben ist.

Der Angeschuldigte handelte in dem Bestreben, nach dem Ableben von Karsten Manczak eine dauerhafte und offizielle Liebesbeziehung mit der Ehefrau des Getöteten eingehen zu können. Sie und der Angeschuldigte führten seit 2016 eine geheim gehaltene Beziehung, ohne dass die Frau eine Bereitschaft zeigte, ihren Ehemann zu verlassen.

Diesen Zustand konnte der Angeschuldigte, der auch beabsichtigte, seine Geliebte zu ehelichen, nicht länger hinnehmen und sah sich daher veranlasst, das Hindernis, nämlich seinen besten Freund Karsten Manczak, dauerhaft zu beseitigen.

Der Angeschuldigte befindet sich seit dem 18. Mai in Untersuchungshaft. Die Tätigkeit des Angeschuldigten als Bundespolizisten hat im Rahmen der Tatbegehung keine Rolle gespielt. Der Angeschuldigte bestreitet die Tat. Er ist nicht vorbestraft. Darüber hinaus sind Gegenstand der Anklage auch eine Unterschlagung und die Fälschung beweiserheblicher Daten.

So soll der Angeschuldigte an einem nicht mehr feststellbaren Tag zwischen dem 28.Dezember 2017 und dem 8.November 2018 einen auf dem Flughafen Hannover von einem Fluggast verlorenen Personalausweis an sich genommen haben.

Den Ausweis nutzte der Angeschuldigte jedenfalls am 8. November 2018, um sich in einem Hotel in Goslar zu legitimieren, das heißt, er gab sich dort als die Person aus, für die der Ausweis ausgestellt worden war. Er wollte offenbar seine Anwesenheit in dem Hotel geheim halten.

Außerdem schloss der Angeschuldigte am 28. Oktober 2020 unter Vorlage des unrechtmäßig angeeigneten Personalausweises in Salzgitter-Bad einen Prepaid-Mobilfunkvertrag auf die Personendaten des eigentlichen Ausweisinhabers ab, um zu verschleiern, dass der Angeschuldigte selbst die entsprechende Mobilfunknummer nutzen wollte.red