Ab heute braucht es eine medizinische Maske

Alltagsmasken sind zum Beispiel beim Einkaufen oder im ÖPNV nur noch für unter 15-Jährige erlaubt / Mehr als 100 Tote

Landkreis. Ab dem heutigen Montag sind überall dort, wo im öffentlichen Raum eine Maskenpflicht vorgeschrieben ist, medizinische Masken Pflicht. Atemschutzmasken mit Ausatemventil sind nicht zulässig, auch textile Mund-Nasen-Bedeckungen nicht mehr. So regelt es die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Kinder unter sechs Jahren müssen weiterhin keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren weiterhin nur eine Alltagsmaske. Zu den medizinischen Masken zählen insbesondere sogenannte OP-Masken, aber auch FFP2-Masken.

Dr. Katharina-Hüppe, die Leiterin des Hildesheimer Gesundheitsamtes, weist darauf hin, dass das Tragen von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens im Umgang mit Personen ohne COVID-19-Infektionsverdacht nur selten erforderlich ist. Nämlich nur dann, wenn zum Beispiel bei körpernahen Tätigkeiten ein Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann und die andere Person keinen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine Alltagsmaske trägt.

Allerdings ist es wichtig eine zertifizierte FFP2-Maske zu verwenden. Hier gilt es insbesondere auf das CE-Zeichen zu achten und auf die Seriennummer des Herstellers, das Jahr der Veröffentlichung der Europäischen Norm (zum Beispiel EN 149:2001+A1:2009) und eine vierstellige Kennzahl, die Rückschluss auf die Prüfstelle gibt. Stammen die Schutzmasken aus Übersee, tragen sie meist andere Bezeichnungen wie KN95 (China) oder N95 (USA). https://www.
baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/FAQ/PSA-FAQ-01.html

Die neue Maskenpflicht gilt überall dort in der Öffentlichkeit, wo bisher eine textile Mund-Nasen-Bedeckung ausreichte. Also beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Geschäften und drum herum, in Gotteshäusern und bei medizinisch notwendigen körpernahen Dienstleistungen. Auch in anderen Situationen, in denen ein engerer oder längerer Kontakt zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen unvermeidbar ist, sollten medizinische Masken getragen werden, auch wenn sie hier nicht Pflicht sind.

Unterdessen hat der Landkreis Hildesheim die Marke von 100 Corona-Toten überschritten. Am Wochenende kamen sechs weitere Todesfälle hinzu, sodass die Zahl nun bei 105 liegt. Es handelte sich um drei Frauen im Alter von 78, 82 und 89 Jahren sowie um drei Männer im Alter von 59, 74 und 88 Jahren. In Bockenem ist die Zahl der Infizierten nach dem massiven Anstieg am Freitag von 34 auf 50 zunächst noch einmal auf 52 angestiegen, fiel laut der gestrigen Meldung des Gesundheitsamtes dann auf 49 Personen. Auch in der Grundschule Bockenem gibt es nun einen Fall. Acht Schüler und eine Lehrkraft müssen daher in häusliche Quarantäne. Weitere Infektionen wurden in der Grundschule Algermissen und der Schiller-Oberschule in Sarstedt bestätigt. In Diekholzen ist ein Mitarbeiter der Einrichtung „Röderhof“ betroffen.

Im Alten- und Pflegeheim medicus Christinenhof in Bockenem sind derzeit 18 Bewohner und zwölf Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert. Einen Todesfall gab es nach Angaben des Landkreises bisher nicht.bo/dh