Abi-Party im Kurhaus scheitert an Auflagen

Abi-Jahrgang hätte Haus vielleicht nutzen können / Kosten für den Brandschutz sehr hoch

Party im Kurhaussaal? Leider nein, die Auflagen für die Abi-Party waren am Ende unerfüllbar hoch, so dass der Plan verworfen werden musste.

Bad Gandersheim. Eine Abi-Party im Kurhaus! Eine elektrisierende Nachricht, die jüngst durch die Stadt kursierte. Immerhin hat seit Jahren keine Veranstaltung mehr in dem leerstehenden Gebäude stattgefunden, und nun plötzlich so eben mal eine Abi-Party? Wie kommt’s?, fragten sich nicht wenige. Und geht das überhaupt?
Tatsächlich hatte ein kleines Grüppchen des Abi-Jahrgangs 2019 sich auf den Weg gemacht und die Idee ins Rollen gebracht, ob man in der aktuell ungenutzten Immobilie eine der Abi-Partys feiern könnte. Dabei ist den Initiatoren schon klar gewesen, das es dazu der Erfüllung einiger Auflagen bedürfte; doch die erwiesen sich dann als in der Summe bedeutend größer und problematischer als vorher abzusehen.

Zuerst nahmen die Schüler mit dem Eigentümer Kontakt auf und bekamen von diesem tatsächlich die Zusage einer Nutzungsmöglichkeit. Am 5. Juni stellte das Organisatorenteam beim Landkreis Northeim einen Antrag, für eine solche Veranstaltung in dem Gebäude eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Die wurde vom Landkreis unter Forderung der Erfüllung von Auflagen ebenfalls in Aussicht gestellt, sagte Landkreis-Pressesprecher Dirk Niemeyer am Mittwoch dem GK. Die Auflagen bezogen sich auf den Brandschutz sowie die Notwendigkeit einer Trinkwasseranalyse, weil die Hauswasseranlagen über drei Jahre mehr oder weniger still gestanden haben.

Das Thema Brandschutz scheinen die Schüler ein wenig unterschätzt zu haben, denn die Anfangsidee, ihn über einige Mitglieder des Jahrgangs sicherzustellen, die sich als Feuerwehrmitglieder dafür zur Verfügung stellen wollten, musste rasch verworfen werden. Statt dessen wurde die Stadtfeuerwehr um eine Einschätzung und Unterstützung gebeten.

Stadtbrandmeister Kai-Uwe Roßtock und Feuerwehrkameraden schauten sich mit Abi-Jahrgangsvertretern die Lokalität an. Ein Schlüssel war organisiert worden, ein Vertreter des Eigentümers oder dieser selber waren nicht dabei.

Die Ortsbesichtigung ergab, dass die Brandmeldeanlage nicht nutzbar sein würde. Des Weiteren waren die Notausgangsbeleuchtungen entweder abgeschaltet oder nicht nutzbar, da entfernt oder defekt. Darüber hinaus hätten 21 Türen verschlossen beziehungsweise so verriegelt werden müssen, dass Bereiche, die nicht genutzt werden dürften, gesichert worden wären. Für die Abriegelung hätten die Schüler selbst sorgen müssen. Ebenso hätten anstelle der fehlenden Notausgangsbeleuchtung andere Beleuchtungen aufgestellt werden müssen.

Normal sind die Seitenausgänge auf die Balkone neben dem Saal von innen einfach mit Klinke zu öffnen. Diese Klinken waren aber an fast allen Türen aus Sicherheitsgründen entfernt worden und hätten allesamt neu angebracht werden müssen. Die Inaugenscheinnahme der vorhandenen Feuerlöscher zeigte, dass diese bis 2009 eine Betriebserlaubnis hatten. Sechs bis acht neue Schaumlöscher hätten also zum Brandschutz an bestimmten Stellen bereitgestellt werden müssen.

Den Brandschutz selbst hätte unter all diesen Umständen nur die Feuerwehr selbst stellen können, machte Stadtbrandmeister Kai-Uwe Roßtock deutlich. Formell hätte dies mit einem Fahrzeug und neun Kameraden geschehen müssen, für die ein Einsatzzeitraum von 19 bis 5 Uhr morgens angesetzt worden wäre. Nun gibt es dergleichen Dienstleistung nicht umsonst, sondern werden Kosten auf der Basis einer Satzung der Stadt für die Inanspruchnahme von Feuerwehrdiensten festgelegt. Die Gebühren, die sich aus dieser Satzung für einen solchen Einsatz ergeben hätten, gab Roßtock mit rund 2.600 Euro an.

Unabhängig davon, dass es vielleicht im Nachgang Möglichkeiten gegeben hätte, diese Summe geringer ausfallen zu lassen – das wäre in Stadtgremien wie dem Verwaltungsausschuss zum Beispiel möglich gewesen – mussten die Organisatoren zunächst erst einmal von einer solchen Rechnung ausgehen.
In der Gesamtheit zeigt dies aber auch schon, welchen gigantischen Aufwand der Abijahrgang hätte treiben müssen, um für einen Abend tatsächlich das alte Kurhaus nutzen zu können.

An dieser Stelle, so der Eindruck von Stadtbrandmeister Roßtock, sei den Initiatoren schon klar gewesen, dass es zu keiner Party im Kurhaus kommen könne. Zumal die für das Finanzwesen des Jahrgangs Zuständigen berichtet hätten, dass die Reserven bereits im Vorfeld dieses Vorhabens aufgebraucht gewesen seien.

Das erklärt dann wohl auch, warum der Landkreis Northeim am Mittwoch berichtete, er könne eine grundlegende Ausnahmegenehmigung erteilen, der Abi-Jahrgang habe sich aber bislang nicht wieder beim Kreis zurückgemeldet, um die Erfüllung der Auflage Brandschutz nachzuweisen oder die Trinkwasseranalyse zu beauftragen. Und eine solche braucht auch ein paar Tage bis zum Ergebnis. Alles zusammen viel zu knapp für die geplante Ausrichtung bereits am kommenden Wochenende, von der im Abijahrgang mindestens im Kurhaus wohl Abstand genommen wurde.

Am Dienstag dann machten im Internet Darstellungen die Runde, die plötzlich eine andere Instanz als Schuldige am Scheitern  des Vorhabens ausgemacht haben wollten: Die Bürgermeisterin sei schuld, hieß es dort – weil sie dem Eigentümer Robert Riedelberger signalisiert habe „kein Interesse an einer Abi-Party im Kurhaus“ zu haben. Das GK hat Herrn Riedelberger kontaktiert und wartet noch auf Rückruf.rah