„Ausnahme“ Rat: Abhilfe über Geschäftsordnung?

Solange kein Landesgesetz Grundlagen für Schutzvorgaben oder digitale Sitzungsformate liefert der einzige Weg

Bad Gandersheim. Aktueller hätte das Thema kaum werden können, als durch die mit Mittwoch wieder verschärften Regeln für Veranstaltungen. Online-Sitzungen waren im vergangenen Winterhalbjahr für Rat und Fachausschüsse zunächst etwas ganz Neues, aus der Not heraus geboren, und am Ende doch auch mit so manchem Vorteil nach der Wiedereinstellung bald vermisst worden. Nun könnte man sie wieder gebrauchen, und doch geht das gerade jetzt nicht so einfach.
Grund dafür ist die Beendigung der epidemischen Notlage. Die neuen Gesetzesregelungen stellen es mehr in die Verantwortung der Bundesländer, angemessen und flexibel zu handeln. Genau das aber ist noch so neu und teils wohl auch unausgereift, dass es zu solchen Situationen wie mit der heutigen Ratssitzung kommen kann (siehe links).

Dem steht auch der Landkreis auf Grundlage bestehender Gesetze machtlos gegenüber, wie das GK auf Nachfrage erfuhr: „Die Niedersächsische Corona-Verordnung sieht keine Einschränkungen für die Sitzungen der kommunalen Gremien vor, so dass sich Maßnahmen zur Senkung des Infektionsrisikos hierauf nicht stützen lassen. Mögliche Grundlage könnte somit die Geschäftsordnung des Rates sein. Der Rechtsrahmen des NKomVG für die Sitzungen kommunaler Gremien lässt – abgesehen von pandemischen Lagen – bisher weder Sitzungen als reine Videokonferenzen noch die audiovisuelle Zuschaltung von Gremienmitgliedern zu Präsenzsitzungen zu. Da die ‘epidemische Lage’ aktuell ausläuft, gibt es keinen rechtssicheren Rahmen, Sitzungen nicht in Präsenz durchzuführen. Nach hiesiger Kenntnis ist der Landesgesetzgeber dabei, eine entsprechende Regelung auch außerhalb epidemischer Lagen zu treffen“, so die Antwort am Mittwoch.

Wichtig indes der Hinweis, dass die Kommunen – so auch die Stadt Bad Gandersheim – selbst in dieser rechtlich noch nicht abschließend geklärten Lage nicht ganz machtlos wären. Und zwar über das Instrument ihrer Geschäftsordnung. Der Landkreis hat dieses bereits genutzt, wie man an der Einladung für die Kreistagssitzung am morgigen Freitag sieht. Dazu wurde außerdem ausgeführt: „Der Kreistag des Landkreises Northeim hat bereits mit Beginn der Pandemie eine Regelung hinsichtlich der Mund-Nasen-Bedeckung in seine Geschäftsordnung aufgenommen. In der kommenden Sitzung des Kreistages sollen die Regelungen zum Infektionsschutz ausgeweitet werden (3G-Regelung, nur medizinische Mund-Nasen-Bedeckungen oder FFP2-Masken)“.

Ein solcher Weg würde sich dem Rat Bad Gandersheim also auch anbieten, um nicht im Dezember vielleicht immer noch keine gesetzliche Grundlage zu haben und bei womöglich weiter gestiegenen Coronazahlen eine Präsenzsitzung ohne die Möglichkeit durchführen zu müssen, diese mit ausreichenden Corona-Schutzmaßnahmen per Anordnung absichern oder auf bereits genutzte digitale Sitzungsformate zurückgreifen zu können.rah