„Bock“ auf Bürgermeister?

Die Bewerbungsfrist läuft: Wer in Frage kommt und sich bis wann gemeldet haben muss

Bad Gandersheim. Nun sind wir also auf dem Weg: Die zur Gemeindewahlleiterin bestimmte Stadtkämmererin Claudia Bastian hat mit der Bekanntmachung in der Sonnabend-Ausgabe des GK das Verfahren zur Wahl einer neuen Bürgermeisterin oder eines neuen Bürgermeisters am 12. September eröffnet. Der Rahmen steht damit.

Und sieht so aus: Um für das Amt des Bürgermeisters oder einer Bürgermeisterin kandidieren zu können, bedarf es einer formalen Einreichung als Wahlvorschlag. Das darf im Prinzip jeder, muss dabei aber Inhalt und Form beachten, wie sie in den Paragraphen 21 und 45 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie dem Paragraphen 32 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung vorgegeben sind.In einem solchen Wahlvorschlag müssen als Wahlgebiet die Stadt Bad Gandersheim, die persönlichen Daten des Bewerbers oder der Bewerberin, Namen der Partei oder Kennwort einer Wählergruppe sowie Vertrauenspersonen des Wahlvorschlages aufgeführt werden. Um bei all dem nicht schon ins Schleudern zu geraten, empfiehlt die Gemeindewahlleiterin, sich bei der Stadt kostenfrei einen Vordruck für die Einreichung eines Wahlvorschlages zu besorgen.

Dann kommt es später weniger zu Rückfragen wegen formeller Fehler. Um auf solche noch ausreichend reagieren zu können, empfehle sich auch, den Wahlvorschlag schon jetzt oder bald einzureichen, so die Gemeindewahlleiterin. Natürlich ist im Verfahren auch eine Ausschlussfrist gesetzt: Allerspätestens am 26. Juli um 18 Uhr muss der Wahlvorschlag vorliegen. Sollte es dann formelle Probleme geben, könnte das ein Ende der Wahlträume bedeuten. Deshalb die Bitte der Wahlleitung, auf keinen Fall bis Ultimo zu warten. Kandidieren kann für das Bürgermeisteramt jeder oder jede, die sich das zutrauen. Allerdings hat der Gesetzgeber nun einem deshalb möglichen „Bewerbungs-Wildwuchs“ einen Riegel vorgeschoben, indem eine Bewerbung nur dann als Wahlvorschlag akzeptiert wird, wenn sie nicht nur vom Wahlvorschlag selbst unterschrieben ist, sondern bei Einzelbewerbern auch von mindestens 105 Wahlberechtigten aus dem Wahlgebiet. Ein Einzelbewerber muss auf diese Weise nachweisen, was bei Parteien bereits unterstellt wird: Dass der Wahlvorschlag von einer Interessengruppierung getragen wird. Die bekannten Parteien SPD, CDU, FDP, Grüne. die Linke und AfD müssen daher im Falle eines von ihnen eingereichten Wahlvorschlages auch keine 105 zusätzlichen Unterschriften beibringen, sondern hier reichen zum Wahlvorschlag die Unterschriften eines Parteiorgans oder dreier Wahlberechtigter einer Wählergruppe. Befreit von der Unterschriftenanforderung ist auch die bisherige Amtsinhaberin im Falle eines Wiederantritts.

Für die Unterzeichner eines Wahlvorschlages ist im Übrigen bedeutsam, dass sie nur einen solchen Wahlvorschlag unterschreiben dürfen. Taucht die Unterschrift noch bei einem zweiten Wahlvorschlag auf, würde diese Unterschrift bei den jeweils später eingegangenen Wahlvorschlägen ungültig. Für die unter den Paragraphen 22 Niedersächsisches Kommunwalhlrecht fallenden Parteien besteht außerdem bis zum 14. Juni das Erfordernis einer sogenannten Wahlanzeige beim Landeswahlleiter.

Was braucht es, Bürgermeister sein zu können

Simpel gesagt, eine wahlberechtigte Person. Prinzpiell ist das schon ausreichend, würde aber den Anforderungen an ein solches Amt sicher allein nicht gerecht. Politischen Parteien als Vorschlagenden von Kandidaten ist dies bei der Auswahl der Betreffenden zweifellos bewusst. Nicht unbedingt aber, wenn es sich zum Beispiel um freie Wählergruppierungen handelt oder Bürgerinteressengemeinschaften einen Kandidaten ins Rennen schicken wollen. Dann sollte man sich vorher klar machen: Städte und Gemeinden sind politische Organisationen.

Der Bürgermeister als Inhaber des politischen Spitzenamts muss selbstverständlich die Spielregeln der Politik beherrschen. Aber die Kommune ist auch ein Unternehmen. Dieses Unternehmen beschäftigt zwischen einem Dutzend und bis zu einigen Tausend Mitarbeitern. Sein Jahresumsatz bewegt sich im Tausender- bis Milliardenbereich. Es ist für ein millionenbis milliardenschweres Anlagevermögen – öffentliche Gebäude, Straßen, Brücken, Kanalisation – wirtschaftlich verantwortlich. Seine Leistungspalette ist erheblich breiter als die der meisten privaten Unternehmen. Sie erstreckt sich von den Ordnungsfunktionen über die Dienstleistungen im Jugend-, Schul-, Kultur- und Sozialbereich bis zur Straßenreinigung und Entsorgung, von der Flächen- und Bebauungsplanung bis zur Förderung von Wirtschaft und Beschäftigung. Hinzu kommt die Verantwortung für eine wachsende Zahl kommunaler Gesellschaften in privater Rechtsform. Bei alledem gilt es, die Finanzen des Unternehmens in Ordnung zu halten, was in den letzten Jahren immer schwieriger geworden ist. Aber nicht nur diesen Führungs- und Fachaufgaben muss der Bürgermeister gewachsen sein.

Der öffentliche Charakter des Amtes bringt Herausforderungen mit sich, denen sich die Chefs privater Unternehmen nicht zu stellen brauchen: Die überzeugende Repräsentation der Kommune, der offene Dialog mit der Bürgerschaft, die konstruktive, politische Spannungen überbrückende Zusammenarbeit mit dem Stadt- oder Gemeinderat und der Einsatz für die nachhaltige Lebensqualität und die Entwicklungschancen der Kommune im größtmöglichen Konsens von Bürgerschaft, Politik und örtlicher Wirtschaft. Dieses komplexe Anforderungsprofil macht das Bürgermeisteramt zu einem der anspruchsvollsten Berufe, die unsere Gesellschaft zu vergeben hat. Das legt nahe, davon auszugehen, beileibe nicht jeder ist für ein solches Amt geeignet. Dem Vorbesagten entsprechende Kompetenzen – über Ausbildung oder vorherige Tätigkeiten – sollten vorhanden sein, wenn man als Amtsinhaber auch nur annähernd bestehen will. Zudem ist mit dem Amt eine hohe Verantwortung verbunden. Die Konsequenz aus all dem ist sogar eher, dass Kandidaten für einen Wahlvorschlag eben nicht wie „Sand am Meer“ zu finden sind. So reizvoll die Position als „Bürgermeister“ auch erscheinen mag, der Druck ist hoch. Und die Erfahrung zeigt, dass es so gut wie keinem Amtsinhaber gelingt, es „allen recht“ zu machen. Die Folge ist, dass BürgermeisterInnen vielerorts in einem Dauerfeuer der Kritik stehen. Das kann einem das Amt auch schon mal verleiden.rah