Brunshausen-Streit: Vergleichsangebot ausgeschlagen

Nun muss Richter entscheiden / Danach geht es vermutlich vor dem Landgericht weiter

Bad Gandersheim. Es hätte alles gut werden können, ist es Anfang 2020 aber leider nicht: Zum Nikolaustag gab es den Termin, zum dem sich die eine Streitpartei äußern sollte, ob sie das Vergleichsangebot der Stadt Bad Gandersheim annehmen würde. Das war im Güteverfahren vor dem Gandersheimer Amtsgericht im November (GK berichtete) so ausgehandelt worden. Doch leider gab es nicht die vom Richter erhoffte und sogar fast dringend ans Herz gelegte Einigung: Die beklagten Mieter in Brunshausen ließen über ihren Anwalt mitteilen, dass sie das Stadtangebot ausschlagen.

Worum es geht: Die Stadt hat vor zwei Jahren die langjährigen Mieter, die noch im vorderen Gebäudeteil des Sommerschlosses leben, gekündigt, die Mieter sich dagegen gewehrt und geklagt. Grund der Kündigung sind Pläne der Stadt zusammen mit dem Portal zur Geschichte, mehr Fläche für das Museum zu bekommen und zusammen mit dem praeteritum- Verbund eine Entwicklungsmöglichkeit zu schaffen, die möglichst bis zur Landesgartenschau genutzt werden kann.

Die Mieter aber hatten alle Angebote der Stadt ausgeschlagen und gegen die Kündigung geklagt, so dass der Streit nun auf eine Räumungsklage hinausläuft. Nach Ablehnung des im November unterbreiteten Vergleichsangebotes der Stadt – sie hatte bei einer Zusicherung des Auszuges zum 31. Mai dieses Jahres zusätzlich 15.000 Euro Abstandszahlung sowie Hilfe bei der Wohnungssuche und dem Umzug und die Mitnahme der kompletten Einrichtung angeboten – ist der nächste Schritt nun wohl eine richterliche Entscheidung im Januar.

Sie hätte das Gericht nach eigener Aussage im November lieber vermieden, denn es steht nach Fortgang der Dinge zu erwarten, dass die eine oder andere Seite dagegen Widerspruch einlegen wird. In dem Falle geht die Ausein - andersetzung in die nächste Instanz und würde wohl in Braunschweig weiterverhandelt.

Wann das sein könnte, ist angesichts der Terminfülle ziemlich offen, es kann aber durchaus ein Jahr oder schlechtestenfalls noch länger dauern, hatte der Gandersheimer Richter bereits avisiert. Für die auf Verbleib klagenden Mieter ein Zeitgewinn. Für die Stadt schon jetzt ein Zeitund Zuschussverlust, wie Bürgermeisterin Franziska Schwarz dem GK kurz nach dem Jahreswechsel bestätigte. Denn mit dem 31. Dezember sei der erste Termin für Fördermittel verstrichen, die von der Stadt beim LEADER-Programm angemeldet hätten werden können. Was im Falle einer Einigung im Dezember noch möglich gewesen wäre. Dieser Fördertopf sei nun verloren, so die Bürgermeisterin. Die Stadt müsse sich nach neuen umsehen.

Angesichts der völlig offenen Zeitschiene ist ebenso unabsehbar, ob eine Umsetzung der musealen Erweiterungs- und Sonderausstellungspläne bis zur Landesgartenschaueröffnung überhaupt noch machbar sein wird. Genauso unsicher ist, wie am Ende das Gericht entscheiden wird. Sicher scheint im Moment nur, dass es im Falle einer Fortsetzung des Streites vor dem Landgericht in Braunschweig nur noch die harte Lösung geben wird. Also im Falle eines Urteils für die Räumung ohne jede Zugeständnisse mehr seitens der Stadt.rah