Gericht erklärt Bürgermeister-Wahl für ungültig
Bad Gandersheim. In der heutigen Verhandlung am Verwaltungsgericht – nach dem Wahleinspruch von Timo Dröge – ist die Gandersheimer Bürgermeisterwahl für ungültig erklärt worden. Zwei Aspekte hat das Gericht bewertet: 1. Ob ein Rechtsverstoß gegen die Neutralitätspflicht vorgelegen hat, und 2. ob diese eine Auswirkung auf das Ergebnis hatte.
Unter anderem wurde die Terminierung der „Gespräche über den Gartenzaun“ kritisiert sowie die Inhalte. Zudem sei mehr Öffentlichkeitsarbeit betrieben worden und die Verlinkung der Wahlkampfseite verstoße ebenso gegen die Neutralitätspflicht. Was diese Entscheidung für Bürgermeisterin Franziska Schwarz bedeutet, folgt in der kommenden Berichterstattung.rah/hei