CDU scheitert zum dritten Mal mit Anträgen

Weder die Senkung der Grundsteuer noch die Einrichtung eines städtischen Corona-Hilfsfonds finden eine Mehrheit

Bad Gandersheim. Es war bereits der dritte Anlauf, den die CDU-Fraktion im Stadtrat nahm, um einen stadteigenen Hilfsfond für Betriebe einzurichten, die durch den Lockdown oder die Folgen von Corona- Einschränkungen betroffen sind. Vorweggenommen: Auch der dritte Anlauf endete in einer klaren Abstimmungsniederlage. Alle sechs Monate kann ein vom Rat schon einmal abgelehnter Antrag wieder auf die Tagesordnung genommen werden, und so versuchte die Fraktion um Timo Dröge vergangenen Donnerstag ein weiteres Mal, 500.000 Euro aus städtischen Mitteln loszueisen, um sie als Unterstützungsgelder Gastronomen, Händlern oder anderen Betroffenen zugute kommen zu lassen, wenn durch Corona und Lockdowns deren Existenz gefährdet ist. Dröge begründete den neuen Anlauf mit der veränderten Rechtslage.

Aus seiner beruflichen Tätigkeit (als Steuerberater) wisse er gut, wie problematisch die zugesagten Hilfe tatsächlich zu bekommen seien. In vielen Fällen fließe auch gar kein Ausfallgeld. Wenn denn die dafür verantwortlichen Ebenen, Bund und Land, nicht willens sein, das zu ändern, dann müsse mindestens die Stadt sich und ihren Einwohnern helfen. Da Bund und Land auch gegen die eigenen Finanzierungsregeln verstießen, dürfe das die Stadt auch gegen den Zukunftsvertrag, der eine solche Krise im Übrigen nie im Blick gehabt habe. SPD-Fraktionssprecher Niklas Kielhorn erwiderte, die Härten in der Gastronomie oder manch anderem Gewerbezweig seien unstrittig. Richtig sei ebenso, dass dafür Hilfen bereitgestellt werden müssten. Trotzdem müsse sich die Stadt die Frage der Zuständigkeit stellen. Und dies erst recht vor dem Hintergrund eines defizitären Haushaltes für 2021, der aktuell mit einem Fehlbetrag von rund 1,5 Millionen Euro endet.

Das von der CDU für einen solchen Hilfsfonds geforderte Geld sei damit einfach nicht da. Kielhorn verwies weiter darauf, dass es neben dem Zukunftsvertrag auch ein Haushaltsgesetz gibt, das von den Kommunen die Aufstellung eines ausgeglichenen Etats verlange. Dieser werde aber, erhöhe man das jetzt schon erwartete Minus nochmals um eine halbe Million Euro, schon gar nicht mehr erreichbar sein. Auch der Stadtrat der Linken, Jürgen Otto, nahm Stellung zum Dröge-Antrag und kanzelte diesen als „medienwirksam platzierten Start in den Kommunalwahlkampf 2021“ ab. Hilfen gebe es in Hannover und Berlin. Und wenn denn schon von Hilfen vor Ort die Rede sei, wo seien denn die für Familien, in denen die Verdiener in Kurzarbeit seien oder ihren Job verloren hätten, fragte Otto. Der Antrag der CDU wurde anschließend bei sechs Befürwortungen und elf Gegenstimmen abgelehnt, es gab eine Enthaltung. Gleiches widerfuhr anschließend einem weiteren Antrag der CDU, auch das eine Wiedervorlage. Beantragt war eine Senkung der Grundsteuerhebesätze auf das Niveau von 2018. Von damals war die Grundsteuer um etwa 20 Prozent im letzten Jahr angehoben worden, weil bei der Haushaltsverabschiedung ebenfalls noch ein deutlicher Fehlbetrag zu erwarten stand, der mit der Anhebung mindestens zum Teil gemindert werden konnte.

Dröge forderte nun, auf „ein vernünftiges Maß zurückzukommen und sich nicht Münchner Niveau anzunähern“. Dem entgegnete Niklas Kielhorn, die Stadt habe dafür keinen Puffer, der so etwas ermöglichen würde. Ein Haushaltsausgleich würde 2021 mit gesenkten Grundsteuern nicht mehr erreichbar sein. Im Übrigen hinke der Vergleich zu München, machte Kielhorn am Berechnungsschlüssel deutlich. Die Steuerlast ergebe sich ja nicht nur aus dem Hebesatz, sondern erst in Kombination mit dem Grundstückswert. Und das mache am Ende einen entscheiden Unterschied. Auch Linken-Vertreter Jürgen Otto bezeichnete – wenn auch aus anderen Gründen – die Einnahme aus der Grundsteuer als unverzichtbar. Im Ergebnis gab es eine klare Ablehnung des CDU-Antrages gegen den zwölf Ratsmitglieder stimmten, sechs befürworteten die Senkung. CDUFraktionschef Timo Dröge kündigte bereits an, den Antrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt wieder einbringen zu wollen.rah