Neue Corona-Verordnung bringt umfangreiche Lockerungen für den Landkreis Goslar

Goslar. Die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen enthält nun ausführliche Regelungen für Landkreises mit einer Inzidenz bis 10. Da dieser Wert im Kreis Goslar schon längere Zeit unterschritten wird, gelten hier die neuen Regelungen bereits seit Montag. Lockerungen gibt es im Bereich der Zusammenkünfte, der Veranstaltungen, der touristischen Angebote und der Beherbergung, der Gastronomie sowie bei Wochenmärkten.

Die wesentlichen Regelungen für die Inzidenz bis 10 im Überblick:

• Private Zusammenkünfte sind in geschlossen Räumen mit bis zu 25 Personen erlaubt, unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen. Kinder bis 14 Jahren, geimpfte und genesene Personen sowie Begleitpersonen und Betreuungskräfte für bestimmte hilfsbedürftige Personen, werden nicht mitgezählt.

• Private Zusammenkünfte von mehr als 25 Personen in geschlossenen Räumen, bzw. mehr als 50 Personen unter freiem Himmel sind möglich, wenn nur Personen mit dem Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung teilnehmen. Die für die geschlossene Zusammenkunft verantwortliche Person muss dies sicherstellen. Damit werden private Feiern wie Hochzeiten, Geburtstage oder Einschulungen auch im privaten Rahmen wieder möglich.

• Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen sind ohne Abstand und ohne Mund-Nasen-Bedeckung zulässig, wenn in geschlossenen Räumen nicht mehr als 25 Personen und unter freiem Himmel nicht mehr als 50 Personen teilnehmen.

• Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen sind auch mit größeren Personenzahlen erlaubt, dann allerdings mit gesonderten Anforderungen an Abstand, Maskenpflicht, Belüftung, Testung und Kontaktnachverfolgung.

• Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen ist eine gesonderte Genehmigung erforderlich.

• Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaften sind ohne Abstand und Maske uneingeschränkt zulässig.

• Weitere Erleichterungen gibt es für touristische Schiffs-, Kutschfahrten Busfahrten sowie für Seilbahnen.

• Bei Beherbergungen zu touristischen Zwecken muss ein negativer Test nur noch einmalig bei Anreise vorgelegt werden. Vollständig geimpfte Personen (letzte Impfung plus zwei Wochen) und vollständig genesene Personen können diese Nachweise nutzen.


• Bei geschlossenen Feiern in der Gastronomie entfallen die zahlenmäßigen Begrenzungen. Bei Feiern ab 25 Personen drinnen und ab 50 Personen draußen müssen aber alle nicht vollständig geimpften oder genesenen Personen einen negativen Test vorlegen.

• In Clubs und Discotheken müssen alle Gäste einen negativen Test oder einen Nachweis über die vollständige Impfung oder Genesung vorlegen. Dafür entfallen dann Masken- und Abstandspflicht.

• Auf Wochenmärkten entfällt die Maskenpflicht.

Nun noch einige Hinweise auf wesentliche Änderungen in der Corona-Verordnung, die bereits in Regionen mit einer höheren Inzidenz als 10 gelten:

• In Regionen mit einer Inzidenz bis 35 sind private Zusammenkünfte mit bis zu 10 Personen aus beliebig vielen Haushalten möglich. Für Großfamilien gilt eine Sonderregelung, wenn ein Haushalt mehr als neun Personen umfasst. Kinder bis 14 Jahren, geimpfte und genesene Personen sowie Begleitpersonen und Betreuungskräfte für bestimmte hilfsbedürftige Personen, werden nicht mitgezählt.

• In Regionen mit einer Inzidenz bis 35 entfällt auf Einzelhandelsparkplätzen die Maskenpflicht.

• Unabhängig von der Inzidenz entfällt das bisherige Übernachtungsverbot zu touristischen Zwecken in Wohnmobilen und Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen komplett. Anderweitige gesetzliche Regelungen, insbesondere die der Straßenverkehrsordnung und des Straßenverkehrsgesetzes, bleiben allerdings unberührt.

Landrat Thomas Brych zeigt sich erfreut über die Lockerungen: „Das ist ein Signal in die richtige Richtung. Die Inzidenzwerte im Landkreis Goslar sind seit einiger Zeit konstant niedrig und so ist es nur folgerichtig, unseren Unternehmen und allen Menschen ein Stück Normalität zurückzugeben. Bei aller Vorsicht, die es noch zu wahren gilt, können wir mit einem guten Gefühl in die Sommerzeit gehen.“ Die Inzidenz im Landkreis Goslar liegt laut RKI am Montag bei Null. Damit weist der Landkreis Goslar neben Lüchow-Dannenberg und Wilhelmshaven wieder bundesweit den niedrigsten Wert auf.red