Corona-Massentest: Massenausbruchmit mehr als 50 Infizierten auf dem Berg

Scharfe Folgen für alle Einwohner im Gebiet der Stadt Bad Gandersheim

Bad Gandersheim. Von zwei auf über 50 in nur zwei Tagen – eine Entwicklung, die sich in dieser Dramatik wohl niemand in Bad Gandersheim ausgemalt hat. Die Betroffenen eingeschlossen. Nach den zwei Infektionsfällen, die am Wochenende bekannt geworden waren und das Glaubenszentrum als Kontakt der Infizierten in den Fokus rücken ließen, hat der noch am Montag durch den Landkreis veranlasste Corona-Massentest auf dem Osterberg ein in dieser Höhe unerwartetes Ergebnis erbracht. Mehr als 53 – die genaue Zahl war mangels noch nicht vollständig beendeter Auswertung vor Redaktionsschluss gar nicht zu erfahren – positive Coronatests traten unter den 252 Getesten zu Tage. Ein Massenausbruch, wie ihn die Region Südniedersachsen so bislang nur aus Göttingen kannte.

Für die Stadt Bad Gandersheim wie den Landkreis Northeim hat das gravierende und zum Teil extrem bittere Konsequenzen. Der Landkreis Northeim reihte sich nach langer Unauffälligkeit schlagartig damit in die Reihe der niedersächsischen Landkreise ein, in denen die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz den kritischen Grenzwert von 50 akuten Fällen auf 100.000 Einwohner gerissen hat. Am Mittwochnachmittag lag der Wert schon bei 52,7 – und zu der Zeit waren noch 93 Tests vom Osterberg nicht ausgewertet.

Bei den Neuerkrankungen handelt es sich um mehrere männliche Personen jüngeren, mittleren und fortgeschrittenen Alters und mehrere weiblichen Personen jüngeren, mittleren und fortgeschrittenen Alters, nahezu durchweg aus der Massentestung. Die Ansteckungswege sind größtenteils auf Kontakte zu Infizierten zurückzuführen. Die Infizierten befinden sich in häuslicher Quarantäne. Die Infizierten klagen über diverse Symptome, wie Husten, Schnupfen, Durchfall, Fieber, Geschmacksverlust, Kopfschmerzen und Ohrenschmerzen.

Damit sind im Landkreis Northeim derzeit 73 akut infizierte Personen bekannt, die aus dem Raum Northeim (6), Uslar (2), Nörten-Hardenberg (1), Einbeck (2), Moringen (1) und Bad Gandersheim (61) stammen.

Von den im Glaubenszentrum Bad Gandersheim getesteten 252 Personen wurde das Corona-Virus bisher (Stand Mittwochnachmittag etwa 16.30 Uhr) bei 53 Personen nachgewiesen. Da lagen die Ergebnisse von getesteten 93 Personen allerdings noch nicht vor.

Vor dem Hintergrund, dass die 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner derzeit bei 52,7 liegt, hat der Landkreis Northeim folgendes verfügt:
Im Landkreis Northeim sind private Zusammenkünfte und Feiern, die in der eigenen Wohnung oder anderen eigenen geschlossenen Räumlichkeiten oder privat zur Verfügung gestellten Flächen unter freiem Himmel stattfinden, mit nicht mehr als jeweils zehn Personen zulässig, wenn das Abstandsgebot nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung eingehalten wird.

Private Zusammenkünfte und Feiern, die an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten, auch in außerhalb der eigenen Wohnung zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und in gastronomischen Betrieben stattfinden, sind mit nicht mehr als jeweils 25 Personen zulässig, wenn das Abstandsgebot nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung eingehalten wird.

Sofern die Zahl der 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner unter den in der Corona-Verordnung geregelten Grenzwert sinkt, wird der Landkreis Northeim auch das wiederum in einer Allgemeinverfügung bekannt geben.

Zur Eindämmung des Corona-Virus wurden außerdem Einschränkungen auf das soziale Leben auf dem Gebiet der Stadt Bad Gandersheim verfügt.
In Bad Gandersheim ist die Ausübung von Freizeit- und Vereinssport als Einzel- oder Mannschaftssportlerin/Einzel- oder Mannschaftssportler auf öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie in öffentlichen und privaten Sport-, Turn- und Schwimmhallen verboten.

Außerdem sind öffentliche und private Sportanlagen sowie öffentliche und private Sport-, Turn- und Schwimmhallen für den Publikumsverkehr und die Ausübung des Sports geschlossen zu halten.

Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf sechs Personen begrenzt. Die Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung geregelt.
Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich der Zusammenkünfte der Gemeindezentren sind erlaubt, sofern währenddessen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Das Singen ist während der Zusammenkünfte verboten.

In Betrieben des Gaststättengewerbes ist der Kontakt auf sechs Personen pro Tisch/Tischeinheit begrenzt.

Beim Besuch eines Museums, einer Ausstellung oder einer Galerie ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die Anordnung für das Gebiet der Stadt Bad Gandersheim gilt sofort bis zunächst einschließlich den 10. November.

Da ein Großteil der Neuinfektionen in der Stadt Bad Gandersheim aufgetreten sind, richten Landrätin Astrid Klinkert-Kittel und die Bürgermeistern der Stadt Bad Gandersheim Franziska Schwarz einen dringenden Appell an die Bevölkerung, Zusammenkünfte jeglicher Art auf ein absolutes Minimum zu reduzieren, um die Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern.

Die vollständige Allgemeinverfügung, in der auch eine Reihe hier nicht genauer ausgeführter Ausnahmen geregelt sind, finden Interessierte hier: https://www.landkreis-northeim.de/unser-landkreis/der-landkreis/amtsblatt/.

Noch nicht inbegriffen sind dort Aussagen zu weiteren Konsequenzen, die nun für die Bürger des gesamten Landkreises ausgelöst werden, weil das Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz den gesamten Landkreis in den Status eines Risikogebietes versetzt. Als solches wird Northeim ab Donnerstag in den Auflistungen des Robert-Koch-Institutes auftauchen und sich in die Kette der niedersächsischen Landkreise einreihen, die vorher schon den Grenzwert überschritten haben.

Die Liste wiederum ist für Beherbungsungsbetriebe Grundlage, eine Gästeaufnahme vornehmen zu dürfen – oder eben nicht. Das trifft nun noch so manche Herbstferienurlauber, die ihre Reisepläne möglicherweise einstampfen müssen. Oder mindestens einen testbereiten Hausarzt aufsuchen müssen, um einen Negativtest vorweisen zu können, der aber bekanntlich nicht älter als 48 Stunden vor der Anreise sein darf. Es wird durch die Neueinstufung für viele Menschen sehr Vieles auf jeden Fall wieder deutlich komplizierter.rah