Entwurf der neuen Corona-Verordnung stellt umfangreiche Lockerungen in Aussicht

Verordnungsentwurf enthält auch eine Öffnungsperspektive für Hallen- und Freibäder / Es geht um einen Inzidenzwert von unter 35

Auch an der Oberschule Seesen startet am heutigen Montag der eingeschränkte Regelbetrieb. Heißt, die Schüler der A- und B-Gruppen kommen ab sofort wieder gleichzeitig und an jedem Tag.

Landkreis. Die Inzidenzien sinken weiter. Schritt für Schritt kann es wieder in Richtung Normalität gegen. Laut Entwurf der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen stehen im Landkreis Goslar ab dem heutigen Montag weitere umfangreiche Lockerungen an. Während im Einzelhandel die größten Hürden (Testpflicht und Flächenbegrenzung) vor dem Hintergrund des rückläufigen Infektionsgeschehens bereits in der vergangenen Woche gefallen sind, der „Beobachter“ berichtete, sollen ab dieser Woche in nahezu allen Bereichen die Schutzmaßnahmen und Beschränkungen zurückgefahren werden, das teilt Landkreissprecher Maximilian Strache mit.

Mit Blick auf die Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum wird es indes keine Veränderungen beziehungsweise Lockerungen geben. Es bleibt somit bei maximal zehn Personen aus drei unterschiedlichen Haushalten.

Alle Schüler sind ab heute gleichzeitig vor Ort

Im Bereich der Bildung kehren die weiterführenden Schulen sowie die Grundschulen in den vollständigen Präsenzunterricht, das so genannte Szenario A, zurück. Heißt, alle Schüler sind vor Ort. Die Masken- und regelmäßige Testpflicht (mindestens zweimal pro Woche) wird jedoch beibehalten. Die Oberschule Seesen teilt zum Schulstart im eingeschränkten Regelbetrieb am heutigen Montag auf ihrer Internetseite mit: „Dabei starten wir mit dem bisher geltenden Vier-Stunden-Plan. Die A- und B-Gruppen kommen jedoch gleichzeitig und an jedem Tag. Ab Montag, 7. Juni, gilt dann ein umfangreicherer angepasster Stundenplan“. In den Kindergärten soll das Szenario A ebenfalls den Regelfall bilden.

Weitreichende Lockerungen werden für die Gastronomie in Aussicht gestellt. Laut Verordnungsentwurf der Landesregierung dürfen bei einer Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen nun auch die Innenbereiche von Restaurants und Imbissbetrieben geöffnet werden. Neben der inzwischen obligatorischen Kontaktnachverfolgung muss ein Hygienekonzept befolgt werden. Dies sieht unter anderem das Abstandsgebot und Tragen einer Maske bis zum Einnehmen des Sitzplatzes vor. Zu weiterer Entspannung bei einem möglichen Restaurantbesuch dürfte auch beitragen, dass bei niedriger Inzidenz (unter 35) auch die vorherige Testpflicht entfällt.

Bars, Diskotheken und Clubs dürfen unter Beachtung der Personenbegrenzung – hier gilt zehn Quadratmeter pro Besucher – ihre Türen wieder öffnen, wie es in der Mitteilung heißt.

Erleichterungen soll es nach den Ausführungen des Entwurfs auch im Bereich der Freizeit geben. Sportanlagen, dazu zählen unter anderem auch Fitnessstudios und Kletterhallen, werden wieder für den Breitensport geöffnet. Kontaktsport ist auch in größeren Gruppen wieder zulässig. Sportveranstaltungen dürfen überdies innen als auch außen von bis zu 500 Zuschauern besucht werden. Abstandsregeln und Hygienekonzept sind stets zu beachten.
Kinos, Konzerthäuser und Theater sollen ebenfalls bei den Lockerungen berücksichtigt werden und unter Auflagen wieder öffnen dürfen.

Hotels dürfen mehr als 60 Prozent vermieten

Profiteur der neuen Corona-Verordnung dürfte auch das Gastgewerbe werden. Bei entsprechender Infektionslage fällt die Kapazitätsbegrenzung. Hotels dürften dann wieder mehr als 60 Prozent ihrer Zimmer vermieten. Die Testpflicht für Reisende, die bei Ankunft als auch im Verlauf ihres Aufenthaltes negative Testergebnisse nachweisen müssen, bleibt bestehen. Gute Nachrichten hält der Verordnungsentwurf laut Landkreissprecher Maximilian Strache ferner für die Schwimmbäder bereit. Inzidenzabhängig dürfen Frei- als auch Hallenbäder wieder Gäste empfangen.

Goslars Landrat Thomas Brych zeigt sich ob der Aussicht auf mannigfaltige Lockerungen ab dieser Woche durchaus erleichtert. Er ist auch zuversichtlich, die Komplexität der Verordnung wertet er jedoch weiterhin kritisch. „Sollte unsere Inzidenz weiterhin stabil unter 35 Neuinfektionen bleiben, können wir uns tatsächlich auf umfassende Lockerungen in nahezu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens freuen. Auch die Testpflicht, die in den vergangenen Wochen durchaus für Unmut gesorgt hat, wird recht großzügig zurückgefahren“, so Thomas Brych.

Landrat Brych befürchtet schon jetzt viele Nachfragen

Und der Landrat fügt an: „Was ich an der neuen Verordnung, die uns bislang nur im Entwurf vorliegt, jedoch weiterhin vermisse ist eine gewisse Normenklarheit. Der Verordnungstext umfasst 54 Seiten, ist also fast so dick wie ein Taschenbuch und von dutzenden Verweisen auf unterschiedliche Paragraphen durchzogen. Das ist ausgesprochen schwer nachzuvollziehen und wird leider erneut zu sehr vielen Nachfragen in der Bevölkerung führen. Ich hätte mir gewünscht, dass hier eine sehr viel übersichtlichere Darstellung – wie angekündigt – gewählt worden wäre“, sagt Landrat Thomas Brych.

Bei allen Lockerungen wird auch die Maskenpflicht unter freiem Himmel berücksichtigt. Per Allgemeinverfügung hebt der Landkreis diese ab dem heutigen Montag, 31. Mai, auf. In der Goslarer Innenstadt sowie in der Kurstadt Bad Harzburg muss zumindest draußen beim Einkaufsbummel kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Die Abstands- und Hygieneregeln haben jedoch weiterhin Bestand und sollten im ureigenen Interesse eingehalten werden, heißt es dazu abschließend aus dem Goslarer Kreishaus.bo/syg