Es darf wieder geböllert werden

Seit gestern können Liebhaber des Silvesterfeuerwerks wieder Böller und Raketen kaufen

Rund 137 Millionen Euro geben die Deutschen jedes Jahr für Feuerwerksartikel aus.

Bad Gandersheim. Raketen und Böller gehören für viele Menschen zum Jahreswechsel einfach dazu, und seit gestern können die beliebten Feuerwerksartikel auch wieder in den Geschäften gekauft werden.

Nach wie vor beliebt bei den Kunden seien die klassischen Raketen, aber auch die sogenannten Verbund-Feuerwerke, wie der Geschäftsführer des E-Centers in Bad Gandersheim, Dirk Scheuner, sagt.

Diese sorgen, einmal angezündet, gleich für eine ganze Reihe von pyrotechnischen Effekten ohne viel Aufwand. Aber auch die China-Böller seien ein Verkaufsschlager. Auch der alte Brauch des Bleigießens sei nicht aus der Mode gekommen, nach wie vor seien die Setpackungen für das vermeintliche Vorraussagen des Glücks im kommenden Jahr ein Klassiker und würden sehr gerne gekauft.

Dem Geldbeutel seien beim Kauf von Feuerwerksartikeln keine Grenzen gesetzt, so Scheuner, los geht es bereits ab fünf Euro für kleinere Knalleffekte, bis hin zu einem Preis von 80 Euro für Verbundfeuerwerke. Beim Kauf von Feuerwerkskörpern muss jedoch danach unterschieden werden, ob es sich um Feuerwerkskörper der Klasse I, wie Knallbonbons, kleine Bodenkreisel, Knallerbsen und Tischfeuerwerk, oder um Klasse II, wie Raketen, Sonnenräder, kleine Feuertöpfe, Römische Lichter und Böller, handelt.

Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur ausnahmsweise in der Silvesternacht abgefeuert werden. Das allerdings auch nicht überall, so zum Beispiel nicht in Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen, Reet- und Fachwerkhäusern. Wo das „Böllern“ erlaubt ist, sollte grundsätzlich ein Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen und Autos eingehalten werden. Auch kann es ortsbezogene Verbote geben, wenn an manchen Plätzen die Gefahr, dass Feuer ausbricht besonders groß ist. Der Verkauf der Feuerwerkskörper der Klasse II ist zudem nur an Personen über 18 Jahren und das Abfeuern nur in der Zeit zwischen dem 31. Dezember um 0 Uhr und dem 1. Januar um 24 Uhr erlaubt. Die genauen Zeiten können jedoch zwischen den Gemeinden und Städten leicht abweichen.

Die Feuerwerkskörper der Klasse I sind bereits über 12-jährigen Kindern erlaubt. Sie dürfen diese sogar ganzjährig kaufen und verwenden. Wer unter zwölf Jahre alt ist, muss gänzlich auf das Abfeuern von Feuerwerkskörpern verzichten.

Nach Schätzungen des Verbands der pyrotechnischen Industrie werden die Bundesbürger zu Silverster 2017 voraussichtlich rund 137 Millionen Euro für Böller und Raketen ausgeben, so viel wie im vorigen Jahr.hn