Jeden Tag neue Bestimmungen: Nun Feuerwerk komplett untersagt!

Bad Gandersheim. Zunächst war in den meisten Berichten über die mit dem ab Mittwoch geltenden Shutdown geltenden Bestimmungen vordergründig von einem Verkaufsverbot für Feuerwerksartikel die Rede. Betroffen davon neben vielen anderen Einzelhändlern auch Ramba-Zamba in Bad Gandersheim, das noch letzte Woche für den diesjährigen Verkauf geworben hatte.

Am Montag noch hatte die Stadt Bad Gandersheim der Pflicht Genüge getan und die jährliche Bekanntmachung über das Abbrennverbot in der Innenstadt im GK veröffentlicht. Das ließ in der Interpretation manchen Zeitgenossen noch Luft, wenigstens über das Abbrennen von Pyrotechnik nachzudenken, die aus dem letzten Jahr vielleicht noch übrig war.

Doch auch den Gedanken darf sich jeder nun getrost aus dem Kopf schlagen, denn außer dem Verkaufsverbot besteht nun in Niedersachsen laut Landesverordnung vom 15. Dezember, die morgen ihre Gültigkeit erlangt, im neuen Paragraphen 10a unter Satz 2(Zitat) "Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen ist untersagt."

Genau genommen ist damit nicht mal das Abbrennen einer Wunderkerze gestattet. Silvester 2020/21 wird dadurch ein gänzlich anderes, als die lebenden Generationen es wohl jemals kennengelernt haben.rah