Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim erweitert Öffnungszeiten

Eine Neuerung macht dies möglich / Obendrein wegen Grundsteuerreform Hotlinenummer eingerichtet

Goslar. Das Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim erweitert seinen Service. Die Öffnungszeit der Infotheken wird wöchentlich um zehn Stunden verlängert. Allerdings bleibt das Finanzamt dafür am Mittwoch geschlossen, heißt es in der Pressemitteilung. Die Auskunftsstellen des Finanzamts an den Standorten Goslar und Bad Gandersheim sind dann montags, dienstags und freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr sowie donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen bis 13 Uhr für Besucher geöffnet.

Ab sofort sind die Infotheken wieder geöffnet. Die Zeit der eingeschränkten Erreichbarkeit wegen der Covid-19 Pandemie hat das Finanzamt genutzt und die Infothek am Standort Bad Gandersheim renoviert und unter Beachtung erforderlicher Sicherheitsvorkehrungen und Aspekten des Datenschutzes neu gestaltet. Neben der Auskunftserteilung in den Infotheken besteht weiterhin die Möglichkeit der Vereinbarung individueller Termine. Zur Übermittlung von Steuererklärungen, Anträgen, Einsprüchen und Mitteilungen empfiehlt das Finanzamt, das Verfahren ELSTER (www.elster.de) zu nutzen.

Die Telefonzentrale des Finanzamts ist montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Nummer 05321-559-0 erreichbar. Konkrete Auskunftsnummern sind auf der Homepage des Finanzamts zu finden. Einen zusätzlichen Service bietet die Info-Hotline der niedersächsischen Finanzämter, die kostenlos unter der Rufnummer (0800) 9980997 montags bis donnerstags von

8 bis 18 Uhr und freitags von  8 bis 15 Uhr erreichbar ist. Die Info-Hotline beantwortet Bürgern allgemeine Fragen zum Steuerrecht, die bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung auftreten können. Auch die Möglichkeit des Kontakts per Fax, Brief oder E-Mail besteht weiterhin.

Wegen der Grundsteuerreform hat das Finanzamt die Hotline (05321) 559120 eingerichtet, die montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar ist. Grundsteuererklärungen sind elektronisch beispielsweise über das Portal „ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de zu übermitteln, was frühestens ab dem 1. Juli möglich ist. Analoge Erklärungsvordrucke werden nicht verschickt, können aber, soweit die Möglichkeit der elektronischen Abgabe ausgeschlossen ist, ab 1. Juli in den Auskunftsstellen abgeholt werden.bo