Flugplatz: Beispiel praktischer Zusammenarbeit

Ratsfraktionen nehmen neue Informationen zur Kenntnis und formen gemeinsamen einen Positivantrag

Die Bürgerfragestunde nutzte Flugplatz-Sprecher Hendrik Mädel (rechts), um den Antrag auf Tonnageerhöhung verständlicher darzustellen. Am Ende stimmte der Rat zu.

Bad Gandersheim. Vor der Ratssitzung am vergangenen Donnerstag sah es nach Kontroverse aus: Der Flugplatz e.V. hatte einen Antrag gestellt, die Tonnagegrenze für Starts vom Kühler von zwei Tonnen auf 5,7 Tonnen anzuheben. Die Stadt hatte dazu – nach Abwägung der Öffentlichkeitsbeteiligung – eine ablehnende Vorlage erstellt. Zuvorderst unter Hinweis auf Bedenken, dass durch die Tonnageanhebung eine Ausweitung des Flugverkehrs erfolgen könnte, die dem Ruhebedürfnis der Kurstadt entgegen stehe.

Doch am Donnerstag kam alles ganz anders – und dies war das Ergebnis eines im Vorfeld der Ratssitzung emsigen Abstimmungsprozesses unter den verschiedenen Ratsgruppen, der dann sogar in einen gemeinsamen Änderungsantrag mündete. Doch bevor das im Rat behandelt werden konnte, nahmen die Flieger selbst durch den Pressesprecher der DO 27-Gruppe, Hendrik Mädel, in der Bürgerfragestunde Gelegenheit, auf Antrag und Bedenken einzugehen.
Mädel machte im Auftrag des Flugplatzvereines deutlich, dass möglicherweise eine falsche Einschätzung der mit dem Antrag verbundenen Absichten vorliege. Starts und Landungen von Flugzeugen bis 5,7 Tonnen habe es auch so schon auf dem Kühler gegeben, Beispiel ist der große Antonov-Doppeldecker, die schon mehrfach in Bad Gandersheim zu Gast war.

Für solche Absichten seien aber jedes Mal aufwändige und kostspielige Einzelgenehmigungen notwendig. Die wolle man mit der Tonnageanhebung künftig überflüssig machen. Die Sorge, das werde dann zu einer deutlichen Ausweitung an Starts und damit Geräuschvermehrung sorgen, zerstreute Mädel mit Hinweis auf andere, vergleichbare Flugplätze in der Region. Auch dort, wo bis 5,7 Tonnen schon erlaubt sind, mache dies weniger als ein Prozent der gesamten Starts aus. Für Bad Gandersheim umgerechnet käme es damit auf weniger als 50 zusätzliche Flugbewegungen pro Jahr.
Eine ergänzende Information lag dem Rat vom Fachbereich 4, der die Luftfahrt beinhaltet, des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr vor. Eine Mitarbeiterin nahm dort Bezug auf die städtische Stellungnahme in der Beschlussvorlage. Dort war unter anderem gesagt worden, die Erweiterung des Flugbetriebes werde in absehbarer Zeit Investitionen in die Löschwassereinrichtungen nach sich ziehen.

Dem widersprach das Landesamt deutlich. Eine Erweiterung der Genehmigung auf Luftfahrzeuge bis 5,7 Tonnen ziehe keine Änderung der geforderten Mengen an Feuerlösch- und Rettungsmitteln nach sich. Genauer gefasst ist dies in den Richtlinien für das Feuerlösch- und Rettungswesen. Dort wird ausgeführt, dass Flugplätze mit bis zu 5,7 Tonnen Freigabe auf das ansonsten geforderte Fahrzeug mit geländegängiger Bereifung und Mindestausstattung verzichten können, wenn in einem einzelnen Monat 60 Bewegungen von Luftfahrzeugen zwischen zwei und 5,7 Tonnen nicht überschritten werden. Nach Annahmen des Flugplatzverein soll aber die Zahl ja unter 50 pro Jahr, und damit also weit unter der Regelungsgrenze bleiben.

Zum Zweiten wies das Landesamt außerdem darauf hin, dass es auch bei Genehmigungsprozess falsche Annahmen gab. Konkret hieß es in der Information: „Der Flugbetrieb mit Flugzeugen mit einem Gewicht zwischen 2001 und 5700 Kilogramm MTOW (maximales Startgewicht) war bisher nur auf der Grundlage von befristeten Außenstart- und -landeerlaubnissen nach §25 LuftVG möglich. Diese Erlaubnisse sind eine Ausnahme vom in Deutschland geltenden Flugplatzzwang und nur vorübergehender Natur. Da diese Außenstart- und -landeerlaubnissen nach §25 LuftVG ein Ausnahmetatbestand sind, besteht keine Möglichkeit, diese alle zwei Jahre zu wiederholen.“

Zudem schlussfolgerte das Landesamt, die Flugplätze Braunschweig-Wolfsburg, Kassel Calden und Höxter-Holzminden mit asphaltierten Star- und Landebahnen befänden sich ja in der Nähe Bad Gandersheims, das zudem nur über eine Graspiste verfüge. Nach Einschätzung des Landesamtes sei daher aufgrund der Gegebenheiten und aus langjähriger Erfahrung ein vermehrtes Anfliegen des Kühlers auch bei Genehmigung des Antrages nicht zu befürchten.
Das alles hatte die Fraktionen im Rat vor der Sitzung noch zusammenkommen und einen Antrag erarbeiten lassen, der die neuen Informationen berücksichtigte und damit einen Weg eröffnete, dem Antrag der Flieger nun doch entgegenkommen zu können. SPD-Fraktionsvorsitzender Niklas Kielhorn brachte den gemeinsamen Antrag in den Rat ein.

Es gehe dem Rat nicht darum, sich gegen die Flieger und den Flugplatz Kühler zu stellen. Glücklicherweise sei es mit guten Argumenten gelungen, die Bedenken der Stadt und des Rates zu zerstreuen, weshalb der gemeinsame Antrag auf eine Änderung der Beschlussempfehlung abziele. Diese lautete nun positiv auf Zustimmung. Mit der aber ebenso klar eingebrachten Einschränkung, sie erfolge unter der Erwartung, dass eine noch genauer festzulegende Zahl von maximal dadurch mehr anfallenden Starts – in Rede stehen besagte 50 pro Jahr – nicht überschritten werde. Dieser Formel konnte der Rat einstimmig seine Zustimmung erteilen.rah