Geht es den Schottergärten bald schon „an den Kies“?

Kritik an dieser Gartengestaltungsform wird immer lauter / Im Baurecht schon jetzt nicht erlaubt

Galten zeitweise als „moderne Gartengestaltung“: Mittlerweile sind Schottergärten aber in massive Kritik geraten.

Bad Gandersheim. Eine Zeitlang lagen sie sogar ziemlich im Trend. Doch der Wind hat sich gedreht und jetzt sieht es zuweilen sogar schon so aus, als gehe es Schottergärten bald „an den Kies“. Die Kritik an dieser Form von Gartengestaltung wird immer lauter, und auf einmal entdecken sogar Länder und Landkreise, dass sie auch in der Vergangenheit schon über Regelungen verfügten, Schottergärten zu verhindern. Wo sie dennoch existieren, könnte dies bald vielleicht einen Rückbau erforderlich machen.

In Mode gekommen war die großflächige Abdeckung von Gartenbereichen – meistens Vorgärten – durch zwei Hauptgründe: Zum einen ersparten sich Gartenbesitzer damit nicht unerhebliche Aufwände an Pflege, zum anderen wurde dies zeitweise als „moderne urbane Gartenarchitektur“ gehandelt. Von Letzterem ist man heute wohl wieder abgerückt, gleichwohl nicht alle Steingartenformen bei dieser Diskussion über einen Kamm geschert werden dürfen. In bestimmten Fällen haben sie ihre Berechtigung.

Nicht allerdings dort, wo es vor allem um das Pflegeverminderungsargument geht. Und das dürfte vor allem im ländlichen Bereich der meist alleinige Grund sein, sich große Mengen Gesteins in den Vorgarten oder Beete zu schütten. Damit die Pflege auch tatsächlich vermindert wird, wird unter den Steinen der Boden mit Folien ausgelegt, die ein Durchwachsen von unten her wirksam unterbinden. Aber eben auch Vieles andere, wie eine normale Bodenökologie. Denn wo die Oberfläche derart versiegelt ist, wandern selbst die Regenwürmer und anderes Getier aus.

Kein Wunder also, dass Naturschutzverbände zu den Ersten gehörten, die Schottergärten in die Kritik nahmen. Diese, so wird oft argumentiert, seien nichts anderes als Steinwüsten. Selbst dann, wenn vereinzelt Pflanzen als Grünakzente darin platziert würden. Die Kritiker dieser Gestaltungsform fanden dann auch bald Schützenhilfe im Baurecht. Tatsächlich ist in den meisten Bundesländern und lokal in den Bauvorschriften der Landkreise und Kommunen festgeschrieben, dass die nicht bebaute Fläche eines Grundstücks als „Grünfläche“ vorgehalten und bewirtschaftet werden müsse. So auch in Niedersachsen. Eine Versiegelung und Schüttung mit Gestein zählt weder nach Ansicht der Naturschutzverbände noch der Bauaufsicht dazu.

Trotzdem durften und konnten sich Schottergärten in den letzten Jahren weiter ausbreiten. Ein Grund dafür, hieß es behördlicherseits, sei der Mangel an Personal zum Beispiel in der Bauaufsicht des Landkreises Northeim, um solcher Entwicklung durch Begehungen vor Ort entgegenwirken zu können. Es steht aber zu erwarten, dass nun als Ausfluss einer intensiver werdenden Debatte dem Landkreis bald erste Erkenntnisse vorliegen könnten, wo er gegebenenfalls tätig werden müsste. Im schlechtesten Fall könnte dies für Schottergartenbesitzer bedeuten, dass sie zum Abräumen der Fläche und einer Wiedereingrünung verpflichtet werden.

So weit ist es noch nicht. Baden-Württemberg allerdings geht – nachdem ein solcher Versuch gescheitert war – nun konsequent den nächsten Schritt und will Schottergärten per Landesregelung ganz untersagen. Das könnte rasch bundesweit Schule machen.

Thema waren die steinigen Vorgärten auch jüngst bei der Preisverleihung des KVV-Gartenwettbewerbes. Sigrun und Rüdiger Pelz hatten sich dort in einem Appell klar gegen solche Gestaltungsformen ausgesprochen. Diese sollte es in einer Stadt der Landesgartenschau nicht geben.

Die Argumentation der Pflegeerleichterung stimme im Übrigen so gar nicht, so Rüdiger Pelz. Das möge vielleicht für ein oder zwei Jahre der Fall sein, dann aber setze sich die Natur auch von selbst wieder zwischen den Steinen fest und mache es eher schwerer, das noch zu pflegen. Es sei denn, man setze illegalerweise dann auch noch Gifte ein.

Generell, so Sigrun Pelz, seien Schottergärten aber eine Katastrophe für die Natur. Die Fläche sei für Pflanzen, Insekten und Vögel verloren. In Zeiten, wo über Bienensterben und Blühstreifen sowie Artenvielfalt diskutiert werde, laufe der Schottergarten dem konträr entgegen. Zudem verändern Steinflächen durch die starke Aufheizung lokales Kleinklima.

Das Ehepaar Pelz wies ebenfalls auf die Niedersächsische Bauordnung hin, die das im Paragraph 9 eigentlich ausschließe. Die Gesetzeslage sei aber nur das eine, wichtiger noch sei wohl eine Aufklärung der Bevölkerung, wie wichtig jeder noch so kleine Lebensraum für unser Zukunft sei. Deshalb wäre es wichtig, Gartenbesitzern Anregungen zu geben, wie sie ihren Vorgarten ohne Schotter, aber mit bienen- und insektenfreundlicher Bepflanzung versehen könnten, ohne dass die Pflegeleichtigkeit auf der Strecke bleiben müsse.

Rüdiger Pelz abschließend: „Bad Gandersheim als Stadt der zukünftigen Landesgartenschau könnte gut punkten, wenn der Trend zu Schottergärten schon bald deutlich aufgehalten werden würde mit Hilfe einer hoffentlich motivierenden Aufklärung. Wichtig, hilfreich und interessant wäre es, wenn auf der LaGa ein Platz vorgehalten werden könnte für insektenfreundliche Beispiel-Vorgärten, wo man sich inspirieren lassen könnte und ins Gespräch kommen würde.“
Auch der Vorsitzende des Kur- und Verkehrsvereins, Dr. Klaus Berling, hatte sich zuvor dem schon inhaltlich angeschlossen.rah