Glaubenszentrum bezieht Stellung zur Übernachtung der Praktikantin

Bad Gandersheim. In einer Pressemitteilung hat das Glaubenszentrum Stellung zum Artikel „Gymnasiums-Praktikantin brachte Stein um den ‘Corona-Hotspot‘ ins Rollen“ des Gandersheimer Kreisblattes vom Donnerstag bezogen. Hier die Pressemitteilung im Wortlaut:

„Inzwischen sind seit dem COVID-19-Test im Glaubenszentrum fast zehn Tage vergangen. Trotz dieses Ausnahmezustandes können wir mit Dankbarkeit auf den Verlauf des Geschehens zurückblicken. Es geht allen Betroffenen gut, die meisten hatten keine oder nur sehr milde Symptome. Es ist zu keinem ernsten Verlauf gekommen. Die Gesundheitsbehörden haben sich in regelmäßigen Anrufen bei den Betroffenen gemeldet und immer ihre Hilfe angeboten. Dafür sind wir sehr dankbar.

Wir möchten erneut unser tiefes Bedauern über die Folgen für die Stadt Bad Gandersheim, ihre Bürger und den Landkreis ausdrücken. Wir wollen uns auf diesem Wege für die entstandenen Nachteile entschuldigen. Sie dürfen uns glauben, dass wir die jeweiligen Bestimmungen eingehalten haben, und uns das Ergebnis der Testung genauso schockiert hat und unsererseits viele Fragen über die Effektivität der empfohlenen Schutzmaßnahmen ausgelöst hat.
Die Zusammenarbeit mit allen Behörden funktioniert reibungslos. Von Anfang an hat das Glaubenszentrum auf volle Kooperation mit den Gesundheitsbehörden, der Stadt Bad Gandersheim, den Einsatzkräften und der Staatsanwaltschaft gesetzt, weil wir das für selbstverständlich halten.

Die Aussage „Dem Gandersheimer Kreisblatt liegen Informationen vor, wonach sich die Praktikantin des Roswitha-Gymnasiums im Glaubenszentrum ansteckte. Sie übernachtete dort und hatte während ihres Aufenthalts natürlich auch Kontakt zu anderen Personen“ ist eine Fehlmeldung. Die Praktikantin habe nicht im Glaubenszentrum übernachtet.

Die Aussage des Landkreises Northeim „Die Kontaktermittlung hat ergeben, dass die Praktikantin aus dem Roswitha-Gymnasium sich durch den Kontakt zum Glaubenszentrum infiziert hat“ wurde nicht beanstandet.

Im Wege einer weiteren Recherche wird nun überprüft, ob es sich hinsichtlich der Übernachtung tatsächlich um eine Fehlmeldung handelt. Das Ergebnis lesen Sie in Kürze im Gandersheimer Kreisblatt.red/kw