Hachenhausen: Landkreis schreitet nun doch ein

Nun doch Ersatzvornahme in Vorbereitung / Tod des Betreuers des Eigentümers würde weiteren Verzug bedeuten

Noch immer ein Trümmerfeld: Die Brandruine in Hachenhausen. Nun will der Landkreis selbst abräumen lassen.

Hachenhausen. Noch immer nicht abgeräumt ist die Brandruine mitten in Hachenhausen, obwohl seit dem Brand nun schon mehr als eineinhalb Jahre vergangen sind. Letzter Stand vor dem Jahreswechsel war bekanntlich, dass dem Betreuer des Eigentümers eine unbefristete Zeit zur Findung eines geeigneten Unternehmens eingeräumt worden war, dem der Auftrag zur Beräumung des Geländes erteilt werden sollte. Nun haben die Anlieger aus Hachenhausen ein weiteres Mal beim Landkreis Northeim nach dem Stand der Dinge gefragt.

In der Antwort von Dezernentin Julia Gottlieb heißt es: „Zum Ende des letzten Jahres zeichnete sich ab, dass der Betreuer des Grundstückseigentümers die Schadenregulierung mit der Versicherung zum Abschluss bringen wird. Sobald die Versicherungssumme zur Verfügung steht, wollte der Betreuer einen Auftrag zur Beräumung des Grundstücks erteilen.

Im Januar habe ich vergeblich versucht den Betreuer zu erreichen, um nach dem Sachstand zu fragen. Aus diesem Grund hat Herr Fahrenbach gestern selbst vor Ort nach der aktuellen Lage geschaut und festgestellt, dass die Situation unverändert ist. Ich habe heute erneut versucht den Betreuer zu erreichen. Ich habe die traurige Auskunft erhalten, dass er verstoben sei. Ich habe auch erfahren, dass der Betreuer die Verhandlungen mit der Versicherung nicht mehr zum Abschluss bringen konnte. Das Amtsgericht muss nun erst einen neuen Betreuer für den verantwortlichen Grundstückseigentümer bestellen. Dieser muss sich dann zunächst einen Überblick über die Sachlage verschaffen und dann die Verhandlungen mit der Versicherung wieder aufnehmen mit dem Ziel eine Schadenregulierung herbeizuführen.

Aufgrund dieser neuen Situation habe ich entschieden, dass der Landkreis Northeim nunmehr doch eine Ersatzvornahme vorbereitet. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass dies allerdings auch einige Wochen in Anspruch nehmen wird. Dies hängt damit zusammen, dass der Landkreis Northeim an das Vergaberecht gebunden ist. Das bedeutet, dass die durchzuführenden Arbeiten zunächst öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Erst nach Abschluss einer öffentlichen Ausschreibung kann über eine Auftragsvergabe entschieden werden.“red