Hochwasserschutz in Ackenhausen

Situation am Seminarhaus „Alte Mühle“: Bürgermeisterin bezieht Stellung

Beim Hochwasserschutzkonzept für Ackenhausen nicht berücksichtigt worden: Die Alte Mühle bei Ackenhausen. Für die Ausklammerung gibt es laut Bürgermeisterin Gründe.

Bad Gandersheim. Bei der Präsentation des „Hochwasserschutzkonzeptes Luhebach und Meine“ im Sonderausschuss Hochwasserschutz im Februar des Jahres wurde in der Öffentlichkeit der Eindruck erweckt, dass in der Studie das zur Ortschaft Ackenhausen gehörende Seminarhaus Alte Mühle „vergessen“ worden ist. Dieser Darstellung widerspricht Bad Gandersheims Bürgermeisterin Franziska Schwarz in der folgenden Stellungnahme:

„Bereits im ersten Gespräch nach der Auftragserteilung zwischen dem städtischen Bauamt und dem beauftragten Ingenieurbüro sind unter anderem das Untersuchungsgebiet, die Geländetopographie sowie die Einzugsgebiete der einzelnen Fluss- und Grabensysteme besprochen worden. Beim Zufluss der Meine zur Gande wurden zudem die besondere Situation des Seminarhauses „Alte Mühle“ und die beträchtlichen Schäden der letzten Starkregenereignisse angesprochen.

Baurechtlich betrachtet, liegt das gesamte Anwesen im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB), so dass dort nur privilegierte Bauvorhaben zulässig sind. Nach Kenntnis des städtischen Bauamtes hatte der Eigentümer des Seminarhauses „Alte Mühle“ bereits eigene Maßnahmen zum Schutz seiner Immobilie in Planung gegeben und befand sich, so Sachstand im August 2018, im Abstimmungsverfahren mit den zuständigen Behörden des Landkreises Northeim.

Da für das Seminarhaus „Alte Mühle“ bereits im Rahmen eines Einzelobjektschutzes Maßnahmen erwogen worden waren, bestand kein Grund, weitere Planungen zu veranlassen, zumal das Zeitfenster von drei Monaten zur Erstellung des Hochwasserschutzkonzeptes für den gesamten Einzugsbereich schon sehr knapp bemessen war. Dem Eigentümer des Seminarhauses „Alte Mühle“ wurde zudem auf Anfrage mitgeteilt, dass es sich bei dem vorliegenden Hochwasserschutzkonzept Luhebach und Meine um eine Sammlung fachlich geprüfter Maßnahmen handelt, die geeignet sind, die Situation nach Starkregenereignissen in den betroffenen Gebieten der Heberbörde zu verbessern. Welche Maßnahmen im Einzelnen umgesetzt werden, wird noch zu diskutieren sein. In jedem Fall werden bei allen Maßnahmen umfangreiche Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren erforderlich sein, die sicherstellen, dass die geplanten Maßnahmen die Situation nicht an anderen Stellen verschlechtern. Spätestens in diesen Verfahren wird der besonderen Lage des Seminarhauses „Alten Mühle“ noch einmal Rechnung getragen werden“.

Abschließend verweist die Bürgermeisterin darauf, dass die Stadt im Nachgang der Starkregenereignisse im Jahr 2018 die Technik der Hebeanlage der über das Grundstück des Seminarhauses „Alte Mühle“ laufenden städtischen Schmutzwassertransportleitung durch geeignete Maßnahmen gesichert hat, um zukünftig bei Flusshochwasser- und Starkregenereignissen den störungsfreien Betrieb der Anlage zu gewährleisten und Umweltschäden durch austretendes Schmutzwasser zu verhindern.red