Geflügelpest: Landkreis ordnet Aufstallung an

Goslar. Als Schutzmaßnahme vor der Ausbreitung der Geflügelpest (Aviäre Influenza) hat der Fachdienst Verbraucherschutz und Veterinärwesen für den Landkreis Goslar und die Stadt Salzgitter Aufstallung von Geflügel angeordnet. Als Grund gibt der zuständige Amtsveterinär die aktuelle Entwicklung bei der Geflügelpest mit einem Verdachtsfall in einem Hausgeflügelbestand im Nachbarlandkreis Wolfenbüttel an. Nach einer Neubewertung des Risikos wurde die Entscheidung über die Aufstallung des Geflügels gefasst.

Ferner mahnt das Veterinäramt zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen. Das gilt insbesondere für Hygienevorkehrungen etwa durch Schleusen, Desinfektionsmatten, Handwaschbecken und Schutzkleidung. Ferner sollte ausschließlich der Tierhalter Zutritt zu den Beständen haben.

Die Anordnung gilt ab sofort und zunächst bis zum 15. April 2021. Weitere Auskünfte, insbesondere auch bei Fragen zu Erkrankungsfällen bei Hausgeflügel, erteilt der Landkreis Goslar unter den Rufnummern (05321) 700-840 beziehungsweise -841.red