Hunde müssen zur Hundesteuer angemeldet werden

Info-Schreiben der Stadt an alle Haushalte / Anmeldebogen beigefügt

Bad Gandersheim. Mit einem Informationsschreiben an sämtliche Haushalte weist die Stadt Bad Gandersheim aus gutem Grund auf die Pflichten der Einwohnerinnen und Einwohner in Bezug auf die Zahlung von Hundesteuer im Stadtgebiet hin. Umseitig ist praktischerweise ein entsprechender Anmeldebogen vorhanden.
Wie in fast allen Städten und Gemeinden erhebt auch die Stadt Bad Gandersheim eine Hundesteuer. Wer einen Hund besitzt, ist verpflichtet, diesen Hund anzumelden und Hundesteuer zu zahlen. Aktuell beträgt die Hundesteuer in der Stadt Bad Gandersheim pro Jahr 96 Euro für den ersten Hund und 132 Euro für den zweiten Hund. Ab dem dritten Hund erhöht sich die Steuer auf 174 Euro für jeden weiteren Hund.

Leider wurde in der Vergangenheit vermehrt festgestellt, dass Hunde im Bereich der Stadt Bad Gandersheim nicht angemeldet sind. Diejenigen Hundebesitzerinnen und -besitzer, die es bisher versäumt haben, ihren Hund zur Hundesteuer anzumelden, werden gebeten, dies unverzüglich nachzuholen.
Die Hundehaltenden sind verpflichtet, wahrheitsgemäß Auskünfte zu erteilen. Kommt die hundehaltende Person ihrer Auskunftspflicht nicht nach, können auch weitere Personen wie Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter und andere befragt werden. Werden notwendige Angaben nicht eingereicht, können diese von der Stadtverwaltung geschätzt werden. Werden Hunde nicht innerhalb einer Woche an- oder abgemeldet oder falsche beziehungsweise unzureichende Angaben gemacht, so kann dies mit einer Ordnungswidrigkeit von bis zu 10.225 Euro geahndet werden.

Diese Maßnahme dient in erster Linie der Steuergerechtigkeit gegenüber den hundehaltenden Personen, die ihre Hunde ordnungsgemäß angemeldet haben. Formulare zur Hundesteuer-An- und Abmeldung sind auf der Homepage der Stadt Bad Gandersheim unter https://www.bad-gandersheim.de/buergerservice-rat/virtuelles-rathaus/ abrufbar.

Des Weiteren wird in diesem Zusammenhang aus gegebenem Anlass nochmals darauf hingewiesen, dass nicht nur die Ordnungsverwaltung, sondern auch die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher immer wieder eine Verschmutzung von öffentlichen Wegen, Plätzen und Anlagen durch Hundekot feststellen müssen.
Durch das Verhalten einiger verantwortungsloser Hundebesitzer, die die Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner nicht beseitigen, kommen alle Hundebesitzer in Verruf. Besonderes beliebte innerörtliche „Gassistrecken“ werden zukünftig verstärkt durch die Ordnungsverwaltung überwacht, so die Stadtverwaltung.
Weitere Informationen zur Hundesteuer sind im Internet unter www.bad-gandersheim.de zu finden oder im Amt für Finanzen, Wilhelmsburg, Barfüßerkloster 15, Zimmer 13, sowie telefonisch unter (05382) 73-121 zu bekommen. Der vorliegende ausgefüllte und unterschriebene Anmeldebogen kann auch an die Stadt Bad Gandersheim, Markt 10, 37581 Bad Gandersheim, zurück gesendet, im Bürgerbüro oder im Amt für Finanzen abgegeben oder per E-Mail finanzen@bad-gandersheim.de übermittelt werden, heißt es abschließend in einer Mitteilung der Stadtverwaltung.sbg