380-kV-Trasse: Keine Stadtklage

Zur Ratssitzung nächste Woche: Verwaltung sieht keine rechtliche Grundlage für Anfechtungsklage gegeben

Bad Gandersheim. Ein wenig überraschend – und das nicht nur für die Bürgerinitiativen, die gegen die 380-kV-Trasse als Freileitungen kämpfen – gab es noch vor Weihnachten im Dezember die Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses zur Trassenführung. Zwischen dem 8. und 21. Dezember waren die Unterlagen öffentlich ausgelegt. Formell gilt er damit nach dem 21. Dezember 2017 gegenüber sämtlichen Einwanderhebern als zugestellt.

Ab dem 21. Dezember begann die einmonatige Frist, binnen derer gegen den Beschluss eine Klage eingereicht werden könnte. Das müsste also bis spätestens 21. Januar geschehen sein. Die Stadt Einbeck hat als Betroffene von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht (GK berichtete ausführlich).

Auch die Stadt Bad Gandersheim muss sich zu diesem Punkt noch entscheiden, weil der Rat in der Sitzung im Juli 2014 beschlossen hat, unter bestimmten Umständen eine Anfechtungsklage einzureichen. Dazu muss der Rat am kommenden Donnerstag, 18. Januar, in einer Sondersitzung nun einen Beschluss fassen.

Im Rahmen des Verfahrens war seinerzeit Mitte 2014 eine umfängliche Stellungnahme als Träger öffentlicher Belange abgegeben worden. Von der Stadt darin eingewandte Bedenken sind in der beiliegenden Stellungnahme durch die Planfeststellungsbehörde (PfB) zurückgewiesen worden. Das gilt vor allem für die Forderung, statt einer Freileitung ein Gleichstrom-Erdkabel einzusetzen. Diese Technik, in Vermischung mit dem Drehstromnetz, sei in einem so engmaschigen Netz wie in der Bundesrepublik bisher nicht bekannt, hieß es dazu.

Gleiches gilt für andere Trassenvorschläge im Bereich Einbeck/Erzhausen. Eine Abwägung der Alternativen sei erfolgt und keine bessere Variante als die nun festgestellte zu finden gewesen. Weiter sah die PfB keine Beeinträchtigung der Aufgaben Bad Gandersheims als Fremdenverkehrsstandort durch die Trasse.

In der Summe sind sämtliche Einwände der Stadt zurückgewiesen worden. Zwar auf eine Art und Weise, die die Stadt nicht zufriedenstellen kann, aber rechtlich kaum anfechtbar. Und genau da kommt der Ratsbeschluss in der kommenden Woche ins Spiel.

Die Verwaltung kommt in der Begründung für die Beschlussempfehlung, keine Anfechtungsklage einzureichen, zu dem Schluss, dass dies schon deshalb nicht gehe, weil keine Klagebefugnis bestehe. Die wäre zum Beispiel dann gegeben gewesen, wenn die Stadt in ihren verfassungsrechtlich geschützten Inter­essen verletzt wäre. Das wäre der Fall, würde der Planfeststellungsbeschluss die Planungshoheit der Stadt berühren. Beim Abgleich der Leitungsplanung mit dem Flächennutzungsplan werde aber deutlich, dass lediglich Flächen der Landwirtschaft, keinesfalls aber qualifizierte Darstellungen und schon gar keine B-Planfestsetzungen berührt seien.

Damit habe die Stadt der Planfeststellung rechtlich nichts entgegenzusetzen. So wird dem Rat empfohlen, keine Anfechtungsklage zu beschließen – und der Stadt damit auch rund 20.000 Euro an Prozesskosten zu ersparen.rah