Gegen Infektionsschutzgesetz verstoßen durch Frisierhausbesuch

Kreiensen. Am Dienststag, 31. März wurde um 9.05 Uhr festgestellt, dass eine 58-jährige Gandersheimerin gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Northeim verstieß, die auf Grund der Corona-Pandemie erlassen worden ist.

Sie führte einen Hausbesuch durch, um einer Kundin die Haare zu schneiden. Es wurde ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetztes eingeleitet.ots