Kreistag stimmt für Klage gegen Asklepios

Goslar. Mit großer Mehrheit hat der Kreistag des Landkreises Goslar in seiner heutigen Sitzung für eine Klage gegen die Asklepios Harzkliniken GmbH auf Erfüllung des 2003 geschlossenen Privatisierungsvertrages gestimmt. Einzig die Fraktion der AfD votierte dagegen.

Ziel des Klageverfahrens ist es, den Erhalt und die Weiterentwicklung des Krankenhausstandortes Clausthal-Zellerfeld auf Dauer sicherzustellen. Im Zuge der Klage auf Vertragserfüllung will der Landkreis auch eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 bis 20 Millionen Euro geltend machen.

Vor der Abstimmung betonte Landrat Thomas Brych, dass er dem Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig mit Spannung aber dennoch gelassen entgegensehe: „Wir haben uns die Entscheidung, gegen Asklepios zu klagen, beileibe nicht leicht gemacht, sind jedoch am Ende unserer umfangreichen rechtlichen Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass eine außergerichtliche Einigung aussichtlos ist. Dies auch vor dem Hintergrund, da sich in den bereits geführten Vergleichsgesprächen keine Einigungsbereitschaft seitens Asklepios zeigte. Das Klageverfahren wird sicher kein Selbstläufer, ich bin aber optimistisch, dass unsere Position und Argumente kraftvoll sind.“

Die öffentliche Sitzung nutzte Brych auch, um nochmals deutlich zu machen, dass sich das Klagebestreben des Landkreises in keiner Weise gegen die Beschäftigten des Krankenhausbetreibers richtet. „Von einer Ohrfeige in Richtung der Beschäftigten, wie es von Asklepios in einer ersten Stellungnahme formuliert wurde, kann keine Rede sein. Wir wissen um den anstrengenden und belastenden Job im hektischen Klinikalltag und schätzen die Arbeit des medizinischen Personal als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im administrativen Bereich wert.“

Den Ausführungen von Landrat Brych schlossen sich die Aussprache der Fraktionen und die Abstimmung an.

Die vom Landkreis in dieser Sache beauftragte Rechtsanwaltskanzlei „Latham & Watkins LLP“ wird nun die Klageschrift fertigstellen und beim Landgericht in Braunschweig einreichen. Wann das Gericht das Verfahren eröffnen wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer abschätzbar. Insgesamt rechnet der Landkreis von einer Verfahrensdauer von mindestens drei Jahren.

Der heute vom Kreistag gefasste Beschluss bezieht zunächst nur auf die erste Instanz. Für eine mögliche zweite Instanz vor dem Oberlandesgericht bedarf es eines weiteren Beschlusses.red