Lärmaktionsplan: Wozu das denn?

Stadt Bad Gandersheim muss eine EU-Umgebungslärmrichtlinie umsetzen

Bad Gandersheim. Geltendes EU-Recht zwingt auch die Stadt Bad Gandersheim hin und wieder, tätig zu werden. Ein solches Beispiel ist der im Dezember im Rat verabschiedete „Lärmaktionsplan“ (LAP). Die Begrifflichkeit lässt dabei an sich erst einmal weitgehend offen, worauf das abzielt. Gegen Lärm gewiss, aber welchen und wo, und mit welchen Aktionen soll  gegebenenfalls dagegen vorgegangen werden? Schließlich ist „Lärm“ an vielen Stellen ein Thema – allerdings in den meisten für Bürger vermutlich interessanten Fällen kein Thema für die EU.

Der geht es – so erläutert die Verwaltung zum LAP – um dauerhafte Lärmbelastungen. Der Bund hat hierfür in Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie eine Ausführungsverpflichtung ins Bundesimmissionsschutzgesetz bekommen, die nun auch die Stadt Bad Gandersheim umsetzen muss, wenn bestimmte Mittelpegelungswerte überschritten sind.

Sehr oft ist dies der Fall, wenn zum Beispiel, vielbefahrene Straßen die Lärmquelle sind. Und in der Tat gibt es eine Verkehrsader, von der so viel Lärm ausgeht, dass sie in den Messungen auffiel: Die Bundesautobahn 7. Interessanterweise führt sie nicht einmal durch Stadtgebiet, sie streift es aber am Ostrand nahe Dannhausen – und Lärm kennt nunmal keine Grenze, sondern breitet sich radial aus.

Das macht sich nach den durchgeführten Messungen im Stadtgebiet eben noch marginal bemerkbar. Dort taucht eine kleine Fläche von 0,9 Quadratkilometern auf, für die Werte zwischen 55 und 65 Dezibel gemessen wurden. Bewohnt ist diese Fläche nicht, es handelt sich um einen Teil des Nausterberges, der von Osten her Dauernbeschallung von der Autobahn hat. Für Dannhausen hat der Berg den Charakter eines Lärmschildes. Eine ähnliche Aussage gilt auch für den äußersten Rand des Stadtgebietes nahe Harriehausen.

Da keine Wohnbebauungen betroffen sind, besteht für die Stadt Bad Gandersheim kein aktueller Handlungsbedarf. Das ist dann auch das Ergebnis laut des Lärmaktionsplanes, den die Stadt aber eben wegen der Überschreitung eines Grenzwertes rein formal erstellen musste. Er wird zudem alle fünf Jahre überprüft.

Gemessen wurden laut dem Kartenmaterial des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz landesweit aber neben den Autobahnen nur die Emissionen an besonders stark belasteten Bundesstraßen. Die B 64 gehörte offensichtlich nicht dazu, wohl aber die B3 zwischen Northeim und hinter Einbeck. Die 2017 veröffentlichten Ergebnisse sind 2015 und ‘16 erhoben worden.

Im Rahmen der für Lärmaktionspläne relevanten Verkehrswege sind auch die Haupteisenbahnverbindungen berücksichtigt. Mit der ICE-Strecke führt eine solche auch durch das Stadtgebiet Bad Gandersheims, wird aber laut Sachstandsbeschreibung des LAP nicht als auslösend für Handlungsbedarf beschrieben. Dies, obwohl die Immissionskarten des Niedersächsischen Ministeriums deutlich ausweisen, dass wenigsten Teilbereiche der Ortschaften Dankelsheim wie auch Gehrenrode von Lärm­imissionen in gleichem Ausmaß wie von der Autobahn (zwischen 55 und 60 Dezibel) betroffen sind. Warum dies dann keine Auswirkungen für den LAP hatte, war am Donnerstag mit keinem Fachmann der Stadtverwaltung zu klären.red