Landkreis hebt Testpflicht für den Einzelhandels auf – Regelungen für Gastronomie bleiben

Auch die Kontaktnachverfolgung kann bei einer Inzidenz unter 50 ausgesetzt werden / Verwirrung herrschte bei den Kunden auch in Seesen

Da große Verwirrung herrschte, ist bei Anja’s Sunflower am Schaufenster ersichtlich, was gilt. Doch seit dem gestrigen Dienstag sind Testpflicht und Kontaktverfolgung in allen Seesener Einzelhandelsläden ausgesetzt.

Landkreis. Ein Blick auf den Inzidenzwert im Landkreis Goslar geben den Einzelhändlern und den Gastronomen zumindest eine Orientierung, wohin die Reise geht. Denn an fünf aufeinander folgenden Tagen muss der Wert stabil sein, bevor der nächste Öffnungsschritt verbunden mit Lockerungen in die Wege geleitet wird. Genau das ist am Dienstag erfolgt.

Per Allgemeinverfügung hebt der Landkreis Goslar die seit 10. Mai bestehende Testpflicht für Geschäfte des Einzelhandels auf. Grundlage für diesen Schritt ist die neueste Änderung der niedersächsischen Corona-Verordnung, die seit dem Dienstag Gültigkeit entfaltet, das teilt Landkreissprecher Maximilian Strache mit. Mit dem Wegfall der Testpflicht, was ab einer stabilen 7-Tage-Inzidenz (stabil heißt fünf aufeinanderfolgende Tage) von unter 50 der Fall ist, kann auch auf die Kontaktnachverfolgung – egal ob digital oder analog – verzichtet werden, heißt es dazu.

Diese Nachricht ist auch für Seesens Einzelhändler immens wichtig. Sie können dann nicht ad hoc auf stabile Inzidenzwerte reagieren, sondern müssen auf die sogenannten Allgemeinverfügung des Landkreises warten, das unterstreicht auch noch einmal Sabine Hagemann, Vorsitzende der Stadtmarketing Seesen eG, im Gespräch. Das Team erhielt laut Sabine Hagemann vor allem Anfragen seitens der Händler, ob es schon Neuigkeiten gibt. Denn die unterschiedlichen Bestimmungen in Seesen verwirrten so manchen Kunden. Vom notwendigen negativen Test bis zum Betreten ohne diesen, ist alles dabei. Letztere trifft beispielsweise für Anja’s Sunflower in der Innenstadt zu. „Viele Kunden haben im Vorfeld angerufen und gefragt, was die aktuellen Bestimmungen sind“, erzählt Mitarbeiterin Gudrun Weiß auf Anfrage. So entschieden sie sich – zur Orientierung für die Kunden – ein Schild ins Fenster zu hängen, was gilt. Blumen kaufen ohne Termin und Test, aber unter Einhaltung der Hygienebestimmungen.

Die am Dienstag veröffentlichen Regelungen gelten jedoch nur für den Einzelhandel. In der Außengastronomie bleiben Testpflicht und die Bestimmungen zur Kontaktnachverfolgung bestehen. Dies gilt im Übrigen auch für kulturelle Einrichtungen wie beispielsweise Museen oder Galerien. Liegt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder über 50 Neuinfektionen, stehen ab dem fünften Tag Testpflicht und Kontaktnachverfolgung im Einzelhandel wieder an.syg