Finanzausschuss des Northeimer Kreistages

Landkreis will Städten bei Kita-Verbesserungen helfen

Geplant: 1,5 Millionen Euro Förderung, verteilt auf drei Jahre | Nachholbedarf verringern

Northeim. Der Landkreis Northeim soll sich an baulichen Verbesserungen in den Kindertagesstätten im Landkreis durch erhöhte Transferleistungen beteiligen. Dafür hat sich der Finanzausschuss des Northeimer Kreistags insofern ausgesprochen, als dass er die finanziellen Mittel für dieses Jahr und die nächsten beiden Jahre freigegeben hat. Inhaltlich soll sich der Jugendhilfeausschuss noch einmal damit befassen. Insgesamt 1,5 Millionen Euro werden dafür auf drei Förderjahre verteilt. Im Gespräch war in diesem Zusammenhang alternativ zunächst auch der Vorschlag, dass der Landkreis eine dritte Kraft in den Gruppen finanzieren sollte.

Erheblicher Sanierungsstau

Im Landkreis Northeim werden aktuell 90 Kindertagesstätten mit 252 Krippen-, Kindergarten- und Hortgruppen betrieben, ein Großteil davon seit vielen Jahren. Das tägliche Betreuungsangebot wurde immer stärker ausgeweitet. Unter anderem hat sich die Zahl der Dreiviertel- und Ganztagsplätze erheblich erhöht. Um die erweiterten Rahmenbedingungen und die Qualität der Kindertagesbetreuung stärker anzupassen und zu verbessern, sind vielfältige Anstrengungen möglich. Die Bedarfe vor Ort stellen die Kommunen als Kita- und Defizitträger vor finanzielle Herausforderungen, die durch Bundes- und Landesförderung nicht umfassend gedeckt werden können. Deshalb hat die Kreisverwaltung unter anderem vorgeschlagen, die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit jährlich 500.000 Euro zu unterstützen. Bislang gibt es eine Richtlinie, die 300.000 Euro jährlich für die Ausstattung oder räumliche Verbesserung sowie für Neuanschaffungen vorsieht. Die neue Förderung soll durch eine befristete Richtlinie zur baulichen Verbesserung von Kindertagesstätten geregelt werden.

In etlichen Kitas, so die Kreisverwaltung, gebe es einen erheblichen Sanierungsstau. Es sei deshalb wichtig, die Gemeinden unkompliziert zu unterstützen.
Der Vorschlag der Landrätin komme Familien und Kommunen zugute, betonte Frauke Heiligenstadt, SPD. Das Geld sei hier richtig angelegt, den baulichen Nachholbedarf könne sie nur bestätigen, und die Kitas hätten sich in den letzten Jahren verändert. Es wäre wichtig, zugunsten der Einrichtungen zu beschließen. Die Investitionsbeihilfe, die man jetzt berate, und eine dauerhafte Umwidmung der Förderung für Personal, das seien zwei unterschiedliche Dinge.

Den Investitionsbedarf sehe er auch, betonte Christian Grascha, FDP. Aber die Hauptnachfrage bei den Eltern liege, so sein Eindruck, auf dem Betreuungsschlüssel beziehungsweise auf mehr Personal. Auf dem Weg zur dritten Kraft, finanziert durch das Land, könne der Landkreis hier mitarbeiten. Er wäre dafür, noch einmal im Jugendhilfeausschuss zu beraten, denn er halte es für besser, in Betreuung statt in Bauten zu investieren.

Summe bereits freigeben

Sie wünsche sich eine dritte Kraft zwar dringend, sagte Karoline Otte, Grüne. Das wäre jedoch eine freiwillige Aufgabe, und dafür würden 1,5 Millionen Euro, verteilt auf drei Jahre, nicht reichen. Deshalb sollte man sich lieber auf investive Maßnahmen konzentrieren: Sie seien machbar und ebenfalls gewinnbringend. An dieser Stelle würde sie die Landrätin unterstützen.

Mit Blick auf das neue Kita-Gesetz in Niedersachsen erläuterte die Gleichstellungsbeauftragte Julia Kögler, es werde dabei auch kritisiert, dass es keine festgelegten Raumgrenzen mehr geben solle. Umso wichtiger wäre es, Geld für bauliche Maßnahmen für gute Kitas auszugeben, von denen man langfristig etwas hätte.

Bedenken, die 1,5 Millionen für bauliche Zwecke mitzutragen, meldete Dr. Bernd von Garmissen, CDU, an. Er sei für eine weitere Beratung. Bei einem »Vorratsbeschluss« des Finanzausschusses sei man allerdings dabei.

Dazu sollte man aber, so der Vorschlag der Landrätin, die Summe bereits freigeben, um eine weitere Beratungsrunde zu vermeiden. Städte und Gemeinden sollten zudem schnell Sicherheit darüber bekommen, dass der Mehraufwand für die Unterhaltung von Krippen- und Hortplätzen in diesem Jahr mit rund 115.000 Euro gedeckt sei und dass die Haushaltsplanung in den Folgejahren entsprechend angepasst werde. Außerdem sollte die befristete Zuweisung, die als Ausgleich für die vom Land festgesetzte Beitragsfreiheit im Kita-Bereich gewährt werde, auf unbefristete Zeit verlängert werden – bis zum Ende der Beitragsfreiheit.

Geeinigt hat sich der Ausschuss, die Richtlinie zur Förderung baulicher Verbesserungen noch einmal im Jugendhilfeausschuss fachlich zu beraten. Der Finanzausschuss hat die erforderlichen Mittel aber zugleich zur Freigabe empfohlen.ek